Restschuldbefreiung Unterhalt

 
Neue Antwort erstellen   Neues Thema eröffnen    Superweb Foren-Übersicht -> Einfach nur Quatschen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Hulkolatorfewfef



Anmeldedatum: 31.03.2014
Beiträge: 513

BeitragVerfasst am: 23.04.2014 09:46    Titel: Restschuldbefreiung Unterhalt Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forumler, ich habe mal eine Frage bezüglich des Unterhaltes.
Ich habe folgendes gelesen und stelle mir ein Paar Fragen dazu.

Zitat:
„Für Insolvenzanträge, die ab dem 1. Juli 2014 gestellt werden, hat der Gesetzgeber eine Änderung hinsichtlich der Restschuldbefreiung vorgesehen: In bestimmten Fällen kann für Unterhaltsschulden (Unterhaltsschulden Restschuldbefreiung) keine Restschuldbefreiung mehr erteilt werden. Nach der Neufassung des § 302 Nr. 1 InsO sind Verbindlichkeiten des Schuldners aus rückständigem gesetzlichen Unterhalt, den der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat, von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Unter dem Begriff der Pflichtwidrigkeit ist nach der Gesetzesbegründung die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten sowie die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners zu verstehen.“ Quelle: LLDK


Ich habe leider keinen Unterhalt für mein Kind zahlen können da ich lange Arbeitslos war, dies hat sich jedoch geändert und ich war auch schon beim Jugendamt mit meinen Arbeitsvertrag und einem Lohnzettel. Ich zahle jetzt monatlich das was ich eben Zahlen kann dennoch sind bereits Restschulden offen. Trifft es bei mir auch zu das ich aus der Restschuldbefreiung falle? Denn ich habe ja nicht vorsätzlich Pflichtwidrig gehandelt ich konnte einfach nur nicht zahlen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen
Hornou



Anmeldedatum: 07.01.2014
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 23.07.2014 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Kannst du die Schulden nicht in kleinen Raten abstottern. Ich muss dir ganz offen sagen das ich von den Insolvenzen nicht viel halte.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen
Spoinurpers



Anmeldedatum: 08.11.2013
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 24.07.2014 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Am besten ist du fragst da mal jemanden der sich damit auskennt. Wenn du eine Adresse brauchst, dann schau mal hier http://www.winheller.com/gemeinnuetzigkeitsrecht/gemeinnuetzige-gmbh.html. Ich denke die können dir deine Fragen beantworten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen
Trine3325



Anmeldedatum: 09.03.2014
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 26.07.2014 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

Das stimmt da muss man wirklich vorsichtig sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neue Antwort erstellen   Neues Thema eröffnen    Superweb Foren-Übersicht -> Einfach nur Quatschen
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de