|
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
korinther
Anmeldedatum: 31.08.2018 Beiträge: 170
|
Verfasst am: 25.05.2020 21:16 Titel: Wie hoch Strafe für Verzug bei Bauvorhaben? |
|
|
Hallo,
wir bauen demnächst ein neues Kaufhaus und ich möchte im Bauvertrag mit den Bauunternehmen festlegen, dass sie eine Vertragsstrafe zahlen müssen, wenn sie sich nicht an die Fristen halten. Das darf man doch, oder? Möchte ja meine Investoren nicht enttäuschen.
Wie hoch darf da so eine Strafe sein? |
|
Nach oben |
|
|
serpent
Anmeldedatum: 06.11.2018 Beiträge: 149
|
Verfasst am: 25.05.2020 21:57 Titel: |
|
|
Hey!
Natürlich kannst du Vertragsstrafen in einem Vertrag für ein Bauvorhaben vereinbaren. Musst halt darauf achten, dass die Strafe angemessen ist und auch die richtigen Umstände dann erfüllt werden, damit es auch wirksam ist. Die Strafe darf allerdings nicht so hoch sein, dass du dann einen Ertrag daraus erzielst. Außerdem kann das rechtswirksam sein, wenn du es nur darauf anlegst, mittels solcher Vertragsstrafen Gewinne zu erzielen. Nimm als Richtwert so max. 5 % der Auftragssumme. Pauschal kann man dir da nicht viel sagen.
Wann so eine Vertragsstrafe wirksam ist und wann eigentlich gezahlt werden muss, hängt vom BGB- und AGB-Recht ab. Weitere Informationen zu dieser Thematik erhälst du unter anderem hier: https://www.ibau.de/akademie/wissenswertes/vertragsstrafen-im-baurecht/ |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|