Kann ich meine Steuerklasse wechseln?

 
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odinson



Anmeldedatum: 21.07.2018
Beiträge: 170

BeitragVerfasst am: 28.03.2019 11:37    Titel: Kann ich meine Steuerklasse wechseln? Antworten mit Zitat

Hey,

es geht um die Steuerklassen, vielleicht kennt sich ja hier jemand aus und ich muss nicht die Schikanen des Finanzamtes ertragen, wenn ich nur eine Frage habe....

Ich bin leider seit einem halben Jahr alleinerziehend. Nach meiner Scheidung bin ich aus Steuerklasse 5 wieder in Klasse 1 eingeordnet worden. Die ist ja für Unverheiratete. Meine Freundin meinte aber, dass die Klasse 2 für mich besser wäre, die ist genau für Alleinerziehende.

Aber wie kann ich jetzt vorgehen, um die Klasse zu ändern?
Geht das denn überhaupt, wenn ich schon eingestuft wurde?
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korinther



Anmeldedatum: 31.08.2018
Beiträge: 170

BeitragVerfasst am: 28.03.2019 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hello!

Ich habe mich auch schon mit dem Wechsel einer Steuerklasse auseinandergesetzt und dabei diese Seite gefunden: https://www.gevestor.de/steuerklassen

Da ist auch ein Formular, das du runterladen kannst, um es beim Finanzamt abzugeben. Als Alleinerziehende kannst du durchaus aus Klasse I in II wechseln. Die Voraussetzungen dafür sind, dass zumindest ein Kind in deinem Haushalt lebt und keine zweite erwachsene Person dort gemeldet ist. Jedoch gibt es jedes Jahr einen Stichtag, damit diese Änderungen auch gemacht werden können - die Frist ist üblicherweise am 30. November des Vorjahres und du kannst auch nur ein Mal im Jahr wechseln. Alles andere geht nur in Ausnahmefällen - da musst du vielleicht doch am Finanzamt nachfragen.

Alles Gute!
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Seraphime



Anmeldedatum: 10.09.2018
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 13.06.2019 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist natürlich möglich die Steuerklasse zu wechseln. Dafür brauchst du nur das Formular und das musst du dann an das Finanzamt übersenden. Dadurch entstehen auch keine Gebühren oder zusätzliche Kosten. Wie @korinther schon richtig sagt, gibt es eine Frist bis wann du den Antrag auf Steuerklassenwechsel einreichen musst. Du kannst die Steuerklasse auch nochmal wechseln, wenn besondere Umstände zugrunde liegen. In deinem Fall eine Trennung vom Partner:

Zitat:

Wann dürfen Sie die Steuerklasse ausnahmsweise erneut wechseln?
Besondere Umstände ermöglichen Ihnen aber auch noch einen zusätzlichen Steuerklassenwechsel. Dies gilt dann, wenn Sie oder Ihr Ehegatte keinen Arbeitslohn mehr beziehen, nach einer Arbeitslosigkeit ein Arbeitsverhältnis wiederaufgenommen wird, Sie sich dauerhaft getrennt haben oder Ihr Ehegatte verstorben ist.

Quelle: https://www.aktuell-verein.de/5-fragen-und-antworten-zum-steuerklassenwechsel-bis-30-11/

Ich denke mal das das kein Problem sein wird. Doch frag lieber nochmal beim Finanzamt nach. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Lg
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