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Miyagi
Anmeldedatum: 17.07.2016 Beiträge: 139
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Verfasst am: 15.02.2017 15:58 Titel: Welche Shönheitsreparaturen muss ich vornehmen? |
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Hallo!
Ich ziehe demnächst um, in meine erste eigene Wohnung! Yipiiiie!
Ich freu mich schon voll über meine ersten eigenen vier Wände! Alles allein gestalten, einräumen... Und aufräumen, wenn ich will, nicht acten, wenn ich nicht muss.
Das wird toll!
Eine kleine Sache ist jetzt, dass ich, wenn ich auszieh, Schönheitsreparaturen vornehmen muss. Ich weiss nur nicht genau, welche ich wirklich machen muss. Mein Kumpel meinte, man müsse Bohrlöcher nicht unbedingt zumachen.
Weiß da jemand was? |
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CharlesB
Anmeldedatum: 16.02.2017 Beiträge: 34
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Verfasst am: 17.02.2017 16:57 Titel: |
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Theoretisch gesehen, musst Du die Wohnung so verlassen, wie Du sie vorgefunden hast. Was sagt denn dein Mietvertrag? |
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Rapottel46
Anmeldedatum: 08.07.2016 Beiträge: 189
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Verfasst am: 20.02.2017 14:29 Titel: |
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Hallo,
wohnst du in einer WG oder einem Wohnheim oder wie? Wenn du einen Standardmietvertrag hast, wird das Ganze nicht allzu schwer sein: Es gibt da einen interessanten Artikel auf dieser Seite zu allen Arten von Schönheitsreparaturen, die du machen musst (und die man nicht machen muss).
Mein Freund hat mich letztens auch drüber aufgeklärt, dass man eigentlich vom Gesetz her die normalen Spuren wie Bohrlöcher gar nicht schließen muss. das war für mich völlig neu. Anscheinend zählt das unter "normale Abnutzung". Würde das aber im Zweifel noch mal mit einem Anwalt abklären.
Auch wenn dich der Vermieter zwingen will, die Fenster von außen zu streichen oder das Parkett abzuschleifen, ist das nicht rechtens. Eine Erneuerung des Fußbodens darf er allgemein nicht verlangen.
Steht aber alles in dem Artikel, da ist eine richtige Liste bei!
Liebe Grüße! |
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