Welche gesetzl. Regelungen in Österreich zu Videoüberwachung

 
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ToniEllmooser



Anmeldedatum: 21.08.2020
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BeitragVerfasst am: 14.07.2024 14:19    Titel: Welche gesetzl. Regelungen in Österreich zu Videoüberwachung Antworten mit Zitat

Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum in Österreich unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, die vor allem durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das österreichische Datenschutzgesetz (DSG) definiert werden. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen.

Anwendungsbereich und Grundsätze
Die DSGVO und das DSG regeln die Verarbeitung personenbezogener Daten, zu denen auch Videoaufzeichnungen gehören, sofern sie Personen identifizierbar machen. Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum darf nur unter bestimmten Bedingungen durchgeführt werden. Grundsätzlich muss ein berechtigtes Interesse vorliegen, das die Interessen oder Grundrechte und -freiheiten der betroffenen Personen überwiegt. Beispiele für solche berechtigten Interessen sind der Schutz von Personen und Eigentum oder die Verhinderung von Straftaten.

Transparenz und Informationspflicht
Betroffene Personen müssen über die Videoüberwachung informiert werden. Dies erfolgt durch gut sichtbare Hinweisschilder, die auf die Überwachung hinweisen und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie den Zweck der Überwachung enthalten. Eine detaillierte Datenschutzerklärung muss leicht zugänglich sein, z.B. auf der Webseite des Verantwortlichen.

Datenverarbeitung und -speicherung
Die erhobenen Daten dürfen nur für den angegebenen Zweck verwendet werden und müssen nach Erfüllung dieses Zwecks oder nach Ablauf einer bestimmten Frist gelöscht werden. Eine dauerhafte Speicherung ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Zudem müssen die Daten sicher gespeichert werden, um unbefugten Zugriff zu verhindern.

Meldepflicht und behördliche Genehmigung
In vielen Fällen ist die Videoüberwachung meldepflichtig und bedarf einer Genehmigung durch die Datenschutzbehörde. Dies gilt insbesondere für Überwachungsmaßnahmen, die weitreichende Auswirkungen auf die Privatsphäre der betroffenen Personen haben.

Rechte der Betroffenen
Betroffene Personen haben das Recht, Auskunft über die von ihnen erhobenen Daten zu erhalten und können unter bestimmten Bedingungen deren Löschung, Berichtigung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Zudem haben sie das Recht, sich bei der Datenschutzbehörde zu beschweren, wenn sie der Ansicht sind, dass ihre Rechte verletzt wurden.

Zusammengefasst erfordert die Videoüberwachung im öffentlichen Raum in Österreich eine sorgfältige Abwägung der Interessen, transparente Information der Betroffenen, sichere Datenverarbeitung und Einhaltung der gesetzlichen Meldepflichten.

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