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Itami_Yukis Gästebuch

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AW -.- am 05.03.2012 09:48

Druuuuuuuckeeeen

Eine Rechtsschutzversicherung ist ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag, bei dem der Versicherer gegen Prämienzahlung des Versicherungsnehmers verpflichtet ist, die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im vereinbarten Umfang zu erbringen. Die speziellen Rechte, Pflichten und Obliegenheiten der Vertragsparteien eines Rechtsschutzversicherungsvertrages bestimmen sich nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und deren vertraglichen Vereinbarungen, die regelmäßig in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlichte mit den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) letztmals im Jahr 2010 aktualisierte unverbindliche Musterbedingungen,[1] die in der Praxis häufige Verwendung finden. Für bestimmte Rechtsschutzversicherungsleistungen werden neben Allgemeinen vielfach auch besondere Bedingungen vereinbart.
Leistungsumfang
Ohne Deckungsbegrenzung oder bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme (im Regelfall 250.000 € je Rechtsschutzfall in der Regel ausreichend zum Durchschreiten von zwei Instanzen) übernehmen die Rechtsschutzversicherer folgende Kosten:
die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes
Zeugengelder/Sachverständigenhonorare (nicht für außergerichtliche Privatgutachten)
Gerichtskosten
Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss.
Auch Strafkautionen - in der Regel bis zu 50.000 € - werden übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen. Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder.
Überwiegend werden Selbstbeteiligungen vereinbart; typische Selbstbehaltshöhen sind 150 bis 250 € je Rechtsschutzfall. Ob durch eine geringe Mehrprämie die Selbstbeteiligung auszuschließen ist, sollte bei Vertragsabschluss geklärt werden.
Der Versicherungsschutz gilt europaweit und auch in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die nicht zu Europa gehören (Algerien, Marokko, usw.), zudem auf den Azoren und kanarischen Inseln sowie Madeira. Viele Gesellschaften bieten bei einem sechs- bis zwölfwöchigen Auslandsaufenthalten auch weltweiten Versicherungsschutz. In diesen Fällen gilt häufig ein eingeschränkter Versicherungsschutz, z. B. werden ausschließlich eigene Anwaltsgebühren bis zum dreifachen der Kosten eines deutschen Rechtsanwalts übernommen - die Versicherungssumme ist auf regelmäßig 30.000 € beschränkt.
Volljährige, unverheiratete und nicht berufstätige Kinder sind bis zum 25. Geburtstag in der Rechtsschutzversicherung mitversichert, allerdings besteht kein Schutz als Halter, Mieter oder Fahrer eines eigenen Kraftfahrzeugs.

Für fast alle Leistungsarten besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer „Wartezeit“ von drei Monaten nach Versicherungsbeginn.
Leistungsfall
Voraussetzung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung ist immer das Vorliegen eines Rechtsschutzfalles. Darunter versteht man „den tatsächlichen oder behaupteten Verstoß gegen Rechtspflichten“. Daher ist z. B. die vorbeugende Rechtsberatung noch nicht von der Versicherung erfasst.
Die Versicherer prüfen darüber hinaus, ob die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und ob dem Versicherten kein schuldhaftes Handeln zur Last gelegt wird. Meist wird im Rahmen einer Deckungsanfrage geprüft, ob der Rechtsstreit versichert ist.
Versicherungs- und Leistungsarten
Rechtsschutzversicherungen sind heute in der Regel modular aufgebaut. Man kann sich also entscheiden, ob man ein Komplettpaket, das alle (angebotenen) Leistungsarten abdeckt, versichert, oder sich auf Versicherungsschutz für bestimmte Bereiche des Lebens beschränkt, wie z. B. auf den Verkehrs-Rechtsschutz, den Arbeits-Rechtsschutz oder den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Welche Risiken die Versicherung genau einschließt, ist den ARB zu entnehmen, die der Versicherungspolice beiliegen.
Häufig werden folgende Pakete angeboten:
§ 21 Abs. 3 ARB Verkehrs-Rechtsschutz für ein oder mehrere Fahrzeuge (Kennzeichen muss angegeben werden)
§ 21 Abs. 11 ARB Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie
§ 22 ARB Fahrer-Rechtsschutz (für Fahrer von fremden Fahrzeugen)
§ 23 ARB Privat-Rechtsschutz für Selbständige
§ 24 ARB Berufs-Rechtsschutz für Selbständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine
§ 25 ARB Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige
§ 26 ARB Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige
§ 27 ARB Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
§ 28 ARB Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige
§ 29 ARB Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
Auf Grundlage der aktuellen Versicherungsbedingungen ARB 2002 werden in den verschiedenen Paketen folgende Leistungsarten angeboten:
Schadenersatz-Rechtsschutz [Bearbeiten]

Ausschließlich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist versichert. Die Abwehr ist zum Teil über Haftpflichtversicherungen abgedeckt.
Beispiele
Verkehrsunfall
Sturz im Supermarkt
Falschberatung beim Aktienkauf
Schmerzensgeld wegen Beleidigung

Arbeits-Rechtsschutz
Abgedeckt sind Streitigkeiten aus bestehenden Arbeits- und Dienstverhältnissen.
Beispiele
Kündigung des Versicherungsnehmers
fehlerhaft (oder gar nicht) ausgestelltes Arbeitszeugnis
Nichtzahlung von Lohn / Gehalt
Beihilfe-Streitigkeit eines Beamten
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Zunächst muss hier das betroffene Objekt nach seiner Nutzungsart versichert werden - handelt es sich um eine Mietwohnung, eine Eigentumswohnung, ein selbstgenutztes Einfamilienhaus oder um eine vermietete/verpachtete Einheit?
Nur dieses Risiko ist dann auch abgesichert, ist beispielsweise nur ein Mieter-Rechtsschutz abgeschlossen, dann ist eine Streitigkeit mit dem eigenen Untermieter aus dem Untermietvertrag nicht versichert.
Im Rahmen dieser Leistungsart können auch einzelne Garagen, Bootsanlegestege oder Dauercampingplätze abgesichert werden.
Beispiele
Eigenbedarfskündigung des Vermieters
Mietminderung wegen Mängeln
Streitigkeiten mit der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen der Wohngeldabrechnung
Streitigkeiten mit den Nachbarn wegen Grenzbepflanzung
aber auch Streitigkeiten mit der Stadt/der Gemeinde

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Streitigkeiten aus Verträgen und aus gesetzlichen Schuldverhältnissen sowie aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen sind hier abgedeckt.
Beispiele für Vertragsstreitigkeiten
Gewährleistungsansprüche aus Kaufverträgen
Streitigkeiten aus Darlehensverträgen
Streitigkeiten mit dem Handy-Provider wegen der Rechnung
Beispiele für Streitigkeiten aus gesetzlichen Schuldverhältnissen
GoA - Geschäftsführung ohne Auftrag (Sie lassen das Auto des Nachbarn abschleppen, um es vor dem Hochwasser zu retten, er zahlt die Abschleppkosten nicht)
ungerechtfertigte Bereicherung (Sie überweisen versehentlich auf das falsche Konto, der Zahlungsempfänger zahlt nicht zurück)
Beispiele für Streitigkeiten aus dinglichen Rechten
Herausgabe ihres Eigentums (der 5-jährige Sohn verschenkt Ihr Fahrrad, der Beschenkte rückt es nicht mehr raus)
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Hier ist nur die Klage vor einem deutschen Finanzgericht oder Verwaltungsgericht abgedeckt. Für den regelmäßig notwendigen vorausgehenden Einspruch besteht ebenso wenig Versicherungsschutz wie für eine Klage vor einem ausländischen Gericht.
Beispiele
Werbungskosten werden bei der Einkommensteuererklärung nicht anerkannt
die Gemeinde erhöhte die Kosten für die Abwasserentsorgung
die Zollbehörden erheben Einfuhrzölle
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Auch hier besteht Versicherungsschutz nur für das gerichtliche Verfahren vor deutschen Sozialgerichten.
Beispiele
Streitigkeiten aus der gesetzlichen Sozialversicherung - die Erwerbsminderungsrente wird nicht anerkannt, das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist falsch berechnet, die BfA oder LVA übernimmt eine Reha-Maßnahme nicht; dem Schwerbehinderten wird die Eintragung von Merkzeichen oder die Erhöhung des Grad der Behinderung nicht anerkannt
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Alles rund um den Führerschein - Erteilung, Entzug, Einschränkungen, Auflagen etc.
Wichtig
Soll im Rahmen eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahrens der Führerschein entzogen oder ein Fahrverbot verhängt werden, handelt es um eine Streitigkeit aus dem Straf-Rechtsschutz oder dem Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
Bei Versicherungsverträgen, denen ältere Versicherungsbedingungen zu Grunde liegen, d. h. ARB vor 1994, besteht regelmäßig nur ein s. g. Führerschein-Rechtsschutz. Hier sind ausschließlich Streitigkeiten wegen der Wiedererteilung, Entzug und Einschränkung des Führerscheins versichert. Die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, ist hier z. B. nicht versichert.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Gelten für den Versicherungsnehmer Disziplinarvorschriften (z. B. Beamte, Soldaten) oder standesrechtliche Vorschriften (z. B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte), sind die entsprechenden Verfahren im Rahmen dieser Leistungsart versichert.

Beispiele
Ein Polizeibeamter kann wegen eines Vergehens in seiner Freizeit disziplinarrechtlich verfolgt werden.Dem Rechtsanwalt soll nach einer Beschwerde eines Mandanten die Zulassung entzogen werden.
Straf-Rechtsschutz
Die Verteidigung in Strafverfahren ist versichert. Hier wird zwischen verkehrsrechtlichen und nicht verkehrsrechtlichen Vergehen unterschieden.Im Rahmen dieser Leistungsart kommt es entscheidend auf den Vorwurf an, der von den Ermittlungsbehörden erhoben wird. Bei verkehrsrechtlichen Vorwürfen besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer nicht wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat verurteilt wird. Der Versicherer zahlt während des Verfahrens die anfallenden Gebühren und Vorschüsse. Wird der Versicherungsnehmer dann jedoch z. B. wegen einer vorsätzlich begangenen Unfallflucht verurteilt, ist er verpflichtet, alles an den Versicherer zurück zu zahlen.
Bei nicht verkehrsrechtlichen Vorwürfen besteht nur für Vergehen Versicherungsschutz, die auch dann bestraft werden, wenn sie fahrlässig begangen werden. Wird eine Tat vorgeworfen, die nach dem Strafgesetzbuch nur bei vorsätzlicher Begehungsweise bestraft wird, oder wird ein Verbrechen vorgeworfen, besteht kein Versicherungsschutz. Der Versicherer prüft nicht, ob die Tat begangen wurde. Auch der Ausgang des Verfahrens ändert nichts an der Entscheidung. Wird beispielsweise das Strafverfahren wegen Beleidigung eingestellt, besteht trotzdem kein Versicherungsschutz.
Beispiele für versicherte Vorwürfe
fahrlässige Körperverletzung
viele Tatbestände des Betäubungsmittelgesetzes und des Waffengesetzes
Beispiele für nicht versicherte Vorwürfe
vorsätzliche Körperverletzung
Beleidigung
Diebstahl
Mord
Totschlag
Nötigung
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz ist von den Rechtsschutz-Versicherern konzipiert, um eine möglichst frühzeitige und endgültige Beendigung von Strafverfahren zu erreichen.
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz bietet deshalb die finanziellen Mittel um:
spezialisierte Rechtsanwälte mit der umfassenden Verteidigung zu beauftragen, den Strafvorwurf von Vorsatzdelikten einzuschließen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt, gutachterliche Stellungnahmen zu finanzieren, die nicht erst durch ein Gericht, sondern bereits im Vorfeld von der Verteidigung veranlasst worden sind.Der Unterschied des Spezial-Straf-Rechtsschutzes zum allgemeinen Straf-Rechtsschutz besteht darin, dass bei Letzterem in der Regel nur dann Versicherungsschutz besteht, wenn dem Versicherungsnehmer eine fahrlässig begangene Straftat in Form eines Vergehens vorgeworfen wird.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Die Kosten der Verteidigung im Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren werden übernommen. Hier besteht sogar für vorsätzlich begangenen Taten Rechtsschutz.
Beispiele
Geschwindigkeitsübertretung
Rotlicht
Lärmbelästigung
Gurtpflicht
Ausnahme
Verfahren wegen Halte- und Parkverstößen sind nicht versichert (Risikoausschluss).
Beratungsrechtsschutz
Ändert sich die Rechtslage des Versicherten im Bereich des Familienrechts, Lebenspartnerschaftsrechts oder Erbrechts, werden die Kosten der anwaltschaftlichen Beratung übernommen. Rechtsschutz für eine außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit besteht regelmäßig nicht. Häufig entfällt auch Rechtsschutz für die bereits durchgeführte Beratung, wenn der Anwalt weiter tätig wird.
Beispiele
Trennung/Ehescheidung
Geburt eines Kindes
Tod eines Verwandten
Die Regelung des eigenen Erbes, also die Erstellung eines Testamentes, ist mangels eingetretener Änderung der Rechtslage nicht versichert. Genauso wenig besteht Kostenschutz, wenn sich der Versicherte beraten lassen will, ob der reiche Erbonkel noch zu Lebzeiten sein Testament ändern darf. Es muss also zunächst der Todesfall abgewartet werden.
Opfer-Rechtsschutz
Hier besteht Rechtsschutz für die aktive Strafverfolgung von Straftätern. In den Versicherungsbedingungen werden die Straftaten, die dem Täter vorgeworfen werden müssen, genau bezeichnet. Häufig besteht Versicherungsschutz für eine Nebenklage. Hier kann sich der Versicherungsnehmer sozusagen an eine Anklage des Staatsanwalts anschließen und selbst zur Bestrafung des Täters beitragen.Das Opfer ist auch im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs versichert. Der Täter versucht hier, die Tat wieder gut zu machen.Auch die Kosten des Verletztenbeistands werden übernommen.
Rechtsschutz in Unterhaltssachen
Bei strittigem Unterhalt, z. B. bei angeblichen Vaterschaften, übernimmt bei Zuständigkeit eines deutschen Familiengerichts der Versicherer die Kosten für Anwälte und Gerichte bis zu einer bestimmten Höhe (30.000 €). Selbstbeteiligung hier 500 €, Wartezeit ein Jahr.
Rechtsschutz in Ehesachen
Versichert ist das Wahren der rechtlichen Interessen z. B. wegen Scheidung oder Scheidungsfolgesachen vor einem deutschen Familiengericht. Versicherungsschutz erhalten sowohl der Versicherungsnehmer als auch sein Ehegatte. Selbstbeteiligung hier 500 €, maximal 30.000 € Versicherungssumme pro Rechtsschutzfall, drei Jahre Wartezeit. Im Gegensatz zu Deutschland sind in Österreich Ehescheidungssachen und damit in ursächlichem Zusammenhang stehende Streitigkeiten sowie Rechtsstreitigkeiten zwischen Eltern und unehelichen Kindern, sofern der Eintritt des Versicherungsfalls innerhalb eines Jahres nach der Auflösung der häuslichen Gemeinschaft eintritt, nicht versichert.
Leistungsausschlüsse
Eine Rechtsschutzversicherung deckt nicht die Kosten aller Streitigkeiten ab.Zum einen muss die Streitigkeit einer der versicherten Leistungsarten zugeordnet werden können. Ist dies nicht möglich, besteht kein Rechtsschutz (Beispiel: Streitigkeit aus dem Schulrecht). In § 3 ARB ist darüber hinaus eine Reihe von Risikoausschlüssen genannt.Hier sollen nur einige der am häufigsten vorkommenden Ausschlüsse genannt werden:

Die Abwehr von Schadensersatzansprüchen ist genauso wenig versichert wie die aktive Strafverfolgung (Ausnahme: der genannte Opfer-Rechtsschutz).
Streitigkeiten mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer sind genauso ausgeschlossen wie Klagen vor dem Verfassungsgericht oder vor internationalen Gerichtshöfen. Streitigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit Spiel- (hierzu:LG Karlsruhe, Urteil vom 28. April 2006, Az. 9 S 374/05) oder Wettverträgen, Gewinnzusagen, Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften sowie dem Ankauf, der Veräußerung, der Verwaltung von Wertpapieren (z.B. Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile) , Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen, Beteiligungen (z. B. an Kapitalanlagemodellen, stille Gesellschaften, Genossenschaften) und deren Finanzierung, werden laut § 3 Abs. 2 lit. f ARB 2010 nicht abgedeckt. In der Regel kommt der Baurisikoausschluss zum Tragen (§ 3 Abs. 1 lit. d ARB). Vereinfacht gesagt, ist alles was in Zusammenhang mit einer Baumaßnahme steht, ausgeschlossen. Beispiele: Neubau eines Hauses (Streit mit Nachbarn, Handwerker, Stadt), Kauf einer neuen Eigentumswohnung (Streit mit Bauträger oder Makler), Umbaumaßnahmen (Streit wegen der Baugenehmigung), Finanzierung (Streit mit Banken, Bausparkasse). Leistungsausschluss für Kosten, die im Zusammenhang mit einer einverständlichen Erledigung entstanden sind, soweit sie nicht dem Verhältnis des vom Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen (AG Wiesbaden, Urteil vom 16. Dezember 2010, Az. 93 C 4000/10).
Rechtsgrundlagen
Basis der Rechtsschutzversicherung sind die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB). Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlicht Musterbedingungen, die von den Mitgliedsunternehmen üblicherweise übernommen werden[2].Aufgrund gesetzlicher Vorgaben, darf kein Rechtsschutzversicherer gleichzeitig in einer anderen (Versicherungs-)sparte tätig sein. Hintergrund ist zum einen der Ausschluss in den ARB, dass kein Versicherungsschutz gegen den Rechtsschutzversicherer gewährt wird und zum anderen, dass keine Mischkalkulation zwischen den einzelnen Sparten betrieben werden darf. Auch wenn große Rechtsschutzunternehmen unter dem gleichen Namen auf dem Markt auftreten wie die zum Konzern gehörenden Lebens- und Kompositversicherer, oder ihren Tarif auf derselben Police mit der Hausratversicherung anbieten, so ist dennoch die Rechtsschutzversicherung eine rechtlich eigenständige Unternehmung.
Angebote für Rechtsschutzversicherungen
Eine Untersuchung der Stiftung Warentest im Januar 2012 kommt bei einem Vergleich von kombinierten Versicherungen für Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz inklusive Mietrechtsschutz zum Ergebnis, dass die Versicherer wieder mehr gute Rechtsschutztarife bieten, aber selbst die besten Angebote nicht bei jedem Streit helfen.[3] Die Versicherungsbedingungen seien gespickt mit Leistungsausschlüssen. Die besten Versicherungspakete kosteten zwischen etwa 350 und 400 € im Jahr, es gibt aber auch deutlich günstigere Angebote für unter 250 € im Jahr, die kaum schlechter sind. Verkehrsrechtsschutz und Mietrechtsschutz sind einzeln oft für unter 100 € pro Jahr zu haben.

Im Vergleich zum vorangegangenen Test im Jahr 2009[4] fand die Stiftung Warentest 2012 mehr Tarife, in denen wenigstens zum Teil Anwalts- und Gerichtskosten von Streitigkeiten rund um Kapitalanlagen versichert sind. Als relativ neu wird das Angebot beschrieben, dass die Versicherer eine Mediation bezahlen. Ein Mediator hilft hierbei als neutrale Person, einen Streit ohne Gericht beizulegen.
Geschichte
Die Rechtsschutzversicherung ist ein noch junger Zweig der Privatversicherung. Jedoch gab es erste Vorläufer bereits im Mittelalter in Form genossenschaftlicher Rechtsverfolgung durch Gilden und Zünfte.Im 19. Jahrhundert entstanden dann Interessenverbände und Schutzvereine (z. B. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Bauernvereine, Kreditschutzverbände, Haus- und Grundbesitzervereine). Unter anderem gehörte zu deren Leistungsspektrum, den Mitgliedern Rechtsrat oder Rechtshilfe zu gewähren sowie das Angebot für die Mitglieder Schriftwechsel oder Verhandlungen zu führen.Nach dem Zweiten Weltkrieg hat die Rechtsschutzversicherung sprunghaft an Bedeutung gewonnen. Hierzu hat der Gesetzgeber beigetragen, indem zum einen mit dem Rechtsberatungsgesetz die Möglichkeiten der Verbände zur Rechtsberatung eingeschränkt wurden und ab 1952 ein sogenannter aktiver Schadenersatzrechtsschutz versicherbar und der Strafrechtsschutz eingeführt wurde.Ein wichtiger Meilenstein war die Liberalisierung des Versicherungsmarktes im Jahr 1994. In diesem Jahr kamen neue Rechtsschutzbedingungen (ARB 94) auf den Markt und die Vorabgenehmigung der ARB durch das Aufsichtsamt entfiel.

am 21.11.2011 09:39

Drucken ....MUSIK :D

Screamo

Screamo setzt sich zusammen aus scream (Schrei) und Emo und ist ein Subgenre des Hardcore Punk.


Screamo Geografie

Während Emo häufig als eine unerträglich weinerliche, unwürdige Spielart des Hardcore Punk belächelt wird, sucht sich Screamo diesem Image durch neue Direktheit und Härte zu entwinden. Screamo entsteht vorwiegend an der Westküste der USA ab Mitte der 90er Jahre. Es sind junge Bands, die die Energie des Hardcore Punk der 80er Jahre in das neue Jahrzehnt retten.


Screamo Galaxie

Hardcore Punk goes Metal. Nicht was die Musik im Allgemeinen angeht, vielmehr ist die starke Gewichtung der Intonation bei der Einteilung in ein Musikgenre etwas, was bisher vorwiegend im Metal zu finden ist. Dabei bleibt Screamo klar in der Tradition des Hardcore Punk.


Screamo Geräte

Schaut man sich die Mittel des Screamo an, kann man an der Notwendigkeit des Genres als ein eigener musikalischer Geschmacksbereich zweifeln. Screamo ist Hardcore Punk. Punkt. Der Sänger oder Shouter gibt alles. Es kommen alle Versionen des Schreiens vor, auch zum Teil Metalähnliches, Tiefes, manchmal schimmert ein Stückchen Emo durch, aber grundsätzlich handelt es sich um Hardcore. Punk, mit seiner Fähigkeit, den gesamten Frust innerhalb von zwei Minuten gegen die Wand zu treten, mit kurzen Breaks, die die gesamte Spannung spüren lassen, zum Luftholen – und Weitermachen. Da mit dem Screamo auch Gruppen erfasst werden, die im ständigen Wechsel zwischen Druck und Ruhe zu Experimenten neigen (etwa Überlänge der Tracks: 2:30 Minuten und mehr), erweitern sich die Verwandtschaftsverhältnis über Emo und Hardcore Punk hinaus zum Teil bis in den Post Rock (gelb) hinein.


Screamo Gegenwart und Zukunft

Screamo ist eine kleine Hardcore-Punk-Sparte und wird es vermutlich auch bleiben, wenn der Begriff Screamo nicht auf eingängigere, poppigere Punk-Combos übertragen wird (was ab und zu bereits geschieht).

Merkmale

Spieltechnisch beruht Screamo in weiten Teilen auf Hardcore-Punk, und ist vom Spiel mit Laut-Leise-Dynamiken, so wie von Tempowechseln geprägt, meist widersetzen sich die Lieder der traditionellen Strophe-Refrain-Strophe-Struktur und sind, abhängig davon ob die Band näher dem Hardcore oder am Post-Rock zuzurechnen ist, selten länger als 2 Minuten oder selten kürzer als 5 Minuten. Das Schreien der Texte steht im Vordergrund, viele Screamo-Lieder beinhalten an ruhigeren Stellen allerdings auch gesprochene oder gesungene Teile, die sich trotzdem aber jeder Ähnlichkeit zum klassischen Gesang zu widersetzen versuchen.


Bekannte Bands :

Alesana
Bless the fall
Asking Alexandria
Bullet for my valentine

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