Das kommt ganz darauf an, wie der Verdienst bei deinem Ferienjob aussieht.
Beispiel:
Verdienst bis 520 € pro Monat. Hier wird in der Regel keine Lohnsteuer fällig.
Verdienst über 520 € pro Monat. Hier erfolgt ein automatischer Lohnsteuerabzug. Ist dieser Ferienjob auf maximal 70 Tage im Jahr befristet, dann bist du nicht sozialversicherungspflichtig.
Ist der Verdienst über 520 € pro Monat und nicht auf maximal 70 Tage befristet, dann bist du auch sozialversicherungspflichtig.