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Hulkolatorfewfef

Anmeldedatum: 31.03.2014 Beiträge: 514
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Verfasst am: 23.04.2014 09:46 Titel: Restschuldbefreiung Unterhalt |
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Hallo liebe Forumler, ich habe mal eine Frage bezüglich des Unterhaltes.
Ich habe folgendes gelesen und stelle mir ein Paar Fragen dazu.
Zitat: | „Für Insolvenzanträge, die ab dem 1. Juli 2014 gestellt werden, hat der Gesetzgeber eine Änderung hinsichtlich der Restschuldbefreiung vorgesehen: In bestimmten Fällen kann für Unterhaltsschulden (Unterhaltsschulden Restschuldbefreiung) keine Restschuldbefreiung mehr erteilt werden. Nach der Neufassung des § 302 Nr. 1 InsO sind Verbindlichkeiten des Schuldners aus rückständigem gesetzlichen Unterhalt, den der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat, von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Unter dem Begriff der Pflichtwidrigkeit ist nach der Gesetzesbegründung die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten sowie die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners zu verstehen.“ Quelle: LLDK |
Ich habe leider keinen Unterhalt für mein Kind zahlen können da ich lange Arbeitslos war, dies hat sich jedoch geändert und ich war auch schon beim Jugendamt mit meinen Arbeitsvertrag und einem Lohnzettel. Ich zahle jetzt monatlich das was ich eben Zahlen kann dennoch sind bereits Restschulden offen. Trifft es bei mir auch zu das ich aus der Restschuldbefreiung falle? Denn ich habe ja nicht vorsätzlich Pflichtwidrig gehandelt ich konnte einfach nur nicht zahlen. |
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Hornou

Anmeldedatum: 07.01.2014 Beiträge: 12
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Verfasst am: 23.07.2014 11:36 Titel: |
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Kannst du die Schulden nicht in kleinen Raten abstottern. Ich muss dir ganz offen sagen das ich von den Insolvenzen nicht viel halte. |
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Spoinurpers

Anmeldedatum: 08.11.2013 Beiträge: 20
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Trine3325

Anmeldedatum: 09.03.2014 Beiträge: 15
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Verfasst am: 26.07.2014 20:56 Titel: |
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Das stimmt da muss man wirklich vorsichtig sein. |
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