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korinther

Anmeldedatum: 31.08.2018 Beiträge: 170
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Verfasst am: 23.03.2020 12:27 Titel: Vorsteuer vom FA zurück holen? |
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Hallo,
bei Lieferungen im EU-Ausland zahlt man ja zuerst mal die Vorsteuer. Aber diese kann wieder vom Finanzamt zurück geholt werden, oder vertue ich mich da? Und wie kann ich die Rückerstattung veranlassen?
Da man jetzt ja eh zuhause sitzt, kann man sich in der Zeit um unternehmerischen Papierkram kümmern.  |
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odinson

Anmeldedatum: 21.07.2018 Beiträge: 170
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Verfasst am: 23.03.2020 14:55 Titel: |
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Hey!
Wenn du etwas bei einem Unternehmen bestellst, dass aber den Sitz nicht in Deutschland hat, aber in einem anderen EU-Land, dann kannst du dir die Vorsteuer vom Finanzamt zurückerstatten lassen. Zuerst musst du sie ja an den Verkäufer abführen und sie bezahlen, aber das Geld bekommst dann bei dir vom Finanzamt wieder zurück. Dazu brauchst du nur einen Online-Account, um das Online-Formular ausfüllen und einreichen zu können. In Papierform ist das nämlich nicht möglich. Genauere Informationen dazu findest du da.
Hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte.
LG |
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