Taferne oder Taverne?!


So ähnlich darf man sich wohl auch eine Feier in einer Taferne vorstellen. Special thanks to Pieter Bruegel d. Ä. *1525 (c)

Vom Landesherrn verliehen: das "Tafernrecht"

Liebe Gäste,
immer wieder werden wir darauf angesprochen: warum steht da eigentlich Taferne? Ist das ein Schreibfehler und müsste es nicht Taverne heißen? Und was hat eine bayerische Hausbrauerei mit einem mediterranen Weinlokal zu tun?

Daher eine kleine kulturhistorische Spurensuche:
(sam). Taferne ist die alte Bezeichung für ein Gasthaus und kommt wie immer aus dem Lateinischen (taberna - Hütte/Gasthaus, tabula - Tisch, das Wort "tafeln" kommt natürlich auch daher...)

Das Tafernrecht, heute würde man wohl "Gaststättenkonzession" sagen, bedeutete das Privileg, Bier nicht nur auszuschenken, sondern es umfasste auch das Brau-, Brenn- und Gastrecht sowie das Recht "auszukochen", also die Vielfalt der warmen und kalten Speisen kredenzen zu dürfen.
Vom jeweiligen Landesherrn wurde geregelt, wer Gäste bewirten und beherbergen durfte. Und das war gleichzeitig auch Verpflichtung, zum Beispiel Wandergesellen Essen und Trinken zu gewähren - entweder gegen Geld oder eine handwerkliche Dienstleistungen. Im Gegensatz zu den Postkutschenstationen, die sich an den Tagesleistungen von Pferden orientierten, waren Tafernen früher so dicht gelegen, dass sie von Wanderern in Fußmärschen erreicht werden konnten.

Zum Tafernrecht einer "vollkommenen Wirtschaft" gehörte nach Landesrecht (Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis) in der Regel der Ausschank von Bier, aber auch von Wein und Branntwein sowie das Bierbrauen und Schnapsbrennen, die Backgerechtigkeit, also das Recht, Brot zu backen und nicht zuletzt das Herbergs- und Gastrecht. Eine beachtliche Einnahme der Herrschaft war das so genannte Ungelt: Von Bier und Wein musste der Taferner einen entsprechenden Geldwert abliefern.

Tafernwirte hatten aber auch Anspruch darauf, dass bei ihnen alle Feierlichkeiten wie Taufe, Hochzeit und Leichenschmaus abgehalten wurden, wie auch 30 Tage nach dem Tode eines Bürgers die Nachlassverhandlung ggf. mit Testamenteröffnung. Häufig war in kleinen Orten der Tafernwirt zugleich herrschaftlicher Vogt. In der Taferne wurden, wenn es kein Amtshaus gab, auch die Gerichtssitzungen abgehalten.

Wer kein Taferner war, also keines der oben erwähnten verliehenen Realrechte besaß, der war lediglich "Zapftwirt", der das Bier, das er ausschenken wollte, von einer der berechtigten Brauereien beziehen musste.



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