Die Definition, die hier für Selbstverletzendes Verhalten verwendet wird, beinhaltet nur solche Art der Selbstverletzung, die eine direkte Verletzung des Körpers zum Ziel und zur Folge haben. Damit ist eine Absicht zur Verletzung gemeint. Das heißt, dass ebenfalls selbstschädigende bzw. den Körper verletzende Verhaltensweisen wie Rauchen, Piercing, Tätowieren, ungesunde Lebensweise im engeren Sinne nicht dazugehören. Das soll aber nicht heißen, dass diese Verhaltensweisen ausgeschlossen sind in den verschiedenen Erscheinungsformen von SVV. Wenn jemand absichtlich so viele Zigaretten raucht oder Alkohol trinkt – mit dem Ziel von Übelkeit bzw. totaler Betäubung – kann man dieses Verhalten durchaus als SVV bezeichnen. Gleiches gilt für die anderen genannten Verhaltensweisen – wenn es darum geht, einen psychischen Schmerz mit einem physischen Schmerz zu betäuben / überwinden / übertünchen. Ich denke bei Drogenkonsum (ich zähle hier auch den Alkohol dazu) ist die Trennlinie um einiges schwieriger zu ziehen, da meiner Meinung nach bei Missbrauch - bzw. bei einigen Personen ist sicher auch schon der Gebrauch ein Missbrauch – immer eine selbstschädigende Absicht – wenn auch nicht immer bewusst oder direkt beabsichtigt – zugrunde liegt. Andererseits denke ich aber auch, dass bei sinnvollem Gebrauch – immerhin werden einige als Drogen definierte Substanzen auch erfolgreich in der Medizin eingesetzt, abgesehen von dem teilweise üblichen Gebrauch in anderen Kulturen und bekanntlich ist ein Glas Rotwein pro Tag ja auch eher gesundheitsfördernd denn schädigend – keine selbstschädigende Absicht zugrunde liegt, sondern eher eine selbstfürsorgende (wo wir wieder bei der Überschneidung mit einem sehr wichtigen Ziel von SVV sind). Ich denke, dass man deshalb keine generalisierte Einteilung nach Erscheinungsformen machen kann, dazu müsste zum einen die Definition von Drogen für alle eindeutig sein, zum anderen müssen kulturelle und gesellschaftliche Unterschiede berücksichtigt werden.