Riskante Sprünge von der Eisenbahnbrücke in Genin
Sprung von der Geniner Bahnbrücke
Waghalsig sind die Sprünge der Jugendlichen ins Wasser der Kanaltrave. Laut Polizei stammen sie vermutlich aus Buntekuh. Foto: Kröger/LN
Sie springen vom obersten Punkt der Eisenbahnbrücke in Genin zwölfeinhalb Meter in die Tiefe. Die Kinder spielen mit ihrem Leben - und machen sich strafbar.
Langeweile? Imponiergehabe? Oder eine ausufernde Mutprobe? Was immer die Jungen und Mädchen antreibt, die regelmäßig bei schönem Wetter von der Eisenbahnbrücke in Genin in die Kanal-Trave springen - es ist brandgefährlich. Wo die Züge nach Lüneburg, Hamburg und Bad Kleinen über die Gleise preschen, klettern die Jugendlichen auf die Gleise, stellen sich auf den Brückenbogen und lassen sich dann grölend etwa zwölfeinhalb Meter tief ins Wasser fallen.
"Die sind unbelehrbar", berichtet ein Augenzeuge, der öfter an der Brücke vorbeiradelt und dabei die leichtsinnigen Aktivitäten der jungen Leute im Alter von etwa zehn bis 15 Jahren beobachtet, den LN.
Die Bundespolizei hat sich bereits eingeschaltet und schickt stichprobenartig Kollegen auf Streife vorbei, die die Kinder im Auge behalten und abschrecken sollen. Sie rücken mit Hunden an und einem Notfallmanager der Bahn, der binnen Sekunden die Gleise sperren kann.
"Wir springen nur von der Mitte der Brücke, die Fahrrinne ist ja sieben Meter tief", behaupteten die Jugendlichen laut Augenzeuge auf dessen besorgte Nachfrage. Irrtum: Laut Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck geht die Kanal-Trave an dieser Stelle nur etwa 3,50 Meter in die Tiefe - äußerst riskant. Auch die Fußgängerbrücke ein paar hundert Meter weiter in Richtung Moisling nutzen die Kinder als gefährliches Sprungbrett.
Die Turnerei auf den Gleisanlagen könnte die Übeltäter teuer zu stehen kommen. Zwar entkommen sie den Einsatzkräften, die sich zuweilen im Schilf verstecken, meist, indem sie nach einem Sprung ans Ufer kriechen und mit dem Rad verschwinden. Aber sollte ein illegaler Springer gefasst werden, droht ihm eine saftige Geldstrafe. Denn, so erklärt Matthias Menge, Bundespolizeisprecher für Schleswig-Holstein, "das Betreten von Bahngleisen an unerlaubten Stellen ist eine Ordnungswidrigkeit". Muss aufgrund einer gefährlichen Aktion womöglich der Bahnverkehr unterbrochen werden, droht ein Strafverfahren, noch dazu könnte die Bahn für ausgefallene oder verspätete Züge Schadenersatz geltend machen.
Mit Seminaren versucht die Bahn, solch waghalsigen Aktionen wie den Sprüngen von der Geniner Eisenbahnbrücke erzieherisch vorzubeugen. "Wir gehen in die Grundschulen und schildern die Gefahren, die mit solchen Turnereien verbunden sind", so Bahnsprecherin Britta Bürger. Bei einigen scheint die Botschaft nicht anzukommen.