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Vermittlungsgutschein

Vermittlungsgutschein

Hinweise zum Vermittlungsgutschein.

Auf Anfrage erhalten Sie von Ihrem Arbeitsamt einen Vermittlungsgutschein, wenn Sie
arbeitssuchend sind, Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe haben und nach drei Monaten Arbeitslosigkeit weder vom Arbeitsamt und/oder einem privaten Arbeitsvermittler vermittelt wurden oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder einer Struktur-Anpassungsmaßnahme (SAM) beschäftigt sind.

Den Gutschein können Sie persönlich beim Arbeitsamt abholen oder dort formlos unter Angabe Ihrer Kundennummer per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail anfordern.

Bitte bringen Sie Ihren Vermittlungsgutschein zu Ihrem ersten Gespräch mit.



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