Das Schwergewicht der Aufgaben des Rechtspflegerdienstes liegt bei den Amtsgerichten.
In der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der vorsorgenden und Streitverhütenden Rechtspflege sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zuständig in den Rechtsgebieten:
- Grundbuch
- Register
- Nachlass
- Betreuung, Vormundschaft und Familie.
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger übernehmen auch wichtige Aufgaben in der streitigen Gerichtsbarkeit. Dazu gehören die Rechtsgebiete:
- Insolvenz
- Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
- Mahnverfahren
- Zwangsvollstreckung
- Strafvollstreckung
- Kostenfestsetzung
- Rechtsantragsstelle
Der Einsatz moderner EDV-Technik ist in allen Tätigkeitsbereichen der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger selbstverständlich und eröffnet für entsprechend interessierte Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes auch weitere Betätigungsfelder im EDV-Bereich, z. B. als Systemadministrator oder -betreuer.
Mit den vorbezeichneten Beispielen sind keineswegs alle Sachgebiete genannt, bei denen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger mit wichtigen und weitreichenden Entscheidungen betraut sind. Schon diese Aufzählung vermittelt jedoch ein anschauliches Bild von der Vielseitigkeit des Berufs, die auch im Bereich der Justizverwaltung deutlich wird.
Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs des gesamten Geschäftsbetriebs sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auch mit Führungsaufgaben in der Justizverwaltung u. a. als Geschäftsleiterin und Geschäftsleiter der Justizbehörden betraut. Dazu gehören u. a. die Tätigkeitsfelder:
- Personal
- Haushalt
- Planung und Organisation