unsere S C H U L O R D N U N G
Max-Planck-Realschule
Planckstr.14
51145 Köln
S C H U L O R D N U N G
Liebe Schülerinnen und Schüler!
Einen großen Teil eurer Zeit verbringt Ihr in dieser Schule. Zu einer guten Atmosphäre, zum reibungslosen Ablauf des Schulbetriebes und zur Vermeidung von Schäden könnt Ihr alle dadurch beitragen, dass ihr euch an die folgenden Regeln haltet.
1 Regelungen vor Unterrichtsbeginn
1.1 Bitte kommt frühestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn auf die
Schulhöfe, weil vorher keine Aufsicht da ist.
1.2 Da der Straßeneingang für Notfälle frei bleiben muss, könnt Ihr nur
die Eingänge von den Schulhöfen aus benutzen.
1.3 Radfahrer/innen und Mofafahrer/innen: Steigt bitte am Bürgersteig
vor dem Schulgelände ab und schiebt eure Fahrzeuge zu den Stell-
plätzen. Ihr gefährdet sonst eure Mitschüler. Stellt die Fahrräder am Zaun entlang so auf, dass jeder einen Platz findet.
Mofas u.ä. dürft ihr vor dem Straßeneingang parken, allerdings müsst ihr dennoch die Hofeingänge benutzen.
1.4 Pünktlichkeit ist unbedingt notwendig; seid deswegen spätestens
um 8.00 Uhr beim ersten Schellen auf dem Schulhof, um rechtzeitig
um 8.05 Uhr zum Unterricht bereit zu sein. Zur Erinnerung –
es gelten folgende Unterrichtszeiten:
1. Std. 8.00 - 8.45 Uhr 7. Std. 13.25 - 14.10 Uhr
2. Std. 8.50 - 9.35 Uhr 8. Std. 14.10 - 14.55 Uhr
Pause 9. Std. 14.55 - 15.40 Uhr
3. Std. 9.55 – 10.40 Uhr 10. Std. 15.40 - 16.25 Uhr
4. Std. 10.45 - 11.30 Uhr
Pause
5. Std. 11.45 - 12.30 Uhr
6. Std. 12.35 - 13.20 Uhr
1.5 Ihr könnt euch über Vertretungsstunden in den Pausen anhand der
Vertretungspläne, die an der Hausmeisterloge aushängen, informieren.
Bei Vertretungsunterricht bringt ihr bitte trotzdem Bücher und Hefte für
den jeweiligen Unterricht mit.
2 Verhalten in der Schule
2.1 Beim Schellenzeichen müsst ihr zum Unterrichtsbeginn im Klassenraum
sein. Nach Unterrichtsschluss solltet ihr das Schulgelände sofort verlassen.
Spätestens 5 Minuten nach Stundenbeginn muss Euer Klassensprecher
das Nichterscheinen eines Lehrers im Sekretariat oder Lehrerzimmer
melden. Wenn ihr später Unterricht habt, haltet euch bitte vor der
Hausmeisterloge auf dem Schulhof auf, weil ihr sonst die anderen Schüler
beim Unterricht stört.
2.2 Im Gebäude rennt ihr nicht, sondern ihr geht. Während der 5-Minuten-Pausen bleibt ihr im Klassenraum.
2.3 Gemäß der Hofordnung reinigen täglich zwei Klassen die Schulhöfe.
2.4 Im Klassenraum ist jeder Schüler für seinen Platz verantwortlich. Geht mit Schulmöbeln, Geräten und Wänden vorsichtig um. Für Beschädigungen müssen die Eltern der Verursacher aufkommen.
2.5 Auf jegliches Essen und Trinken – auch auf das Kauen von Kaugummis – müsst ihr während der Unterrichtszeit verzichten.
2.6 In der Schule ist zu knapp bemessene Kleidung nicht angebracht und deswegen bei uns nicht erlaubt.
2.7 Eure Schultaschen sind mit Schulmaterialien ausreichend gefüllt, alle anderen Gegenstände haben in der Schule nichts zu suchen, das gilt insbesondere für Musikgeräte wie Walk- und Discmen sowie für Handys.
Bringt auch keine anderen Wertsachen - wie z.B. größere Geldbeträge –
mit in die Schule, lasst sie vor allem nicht in euren Jacken und Mänteln.
Da auch die Dinge, die ihr für den Unterricht braucht (Rechner, Schreib-
geräte, Bücher usw.) viel Geld kosten, ist es am besten, ihr nehmt eure
Schultaschen mit in die entsprechenden Unterrichtsräume.
Bei Verlust leistet keine Versicherung Schadenersatz.
2.8 Fundsachen, deren Eigentümer in den Klassen zunächst nicht festgestellt
werden können, werden beim Hausmeister abgegeben. Bitte fragt auch
dort zunächst nach, wenn ihr etwas vermisst.
2.9 Wenn ihr den Unterrichtsraum wechselt, benutzt bitte den kürzesten Weg.
Schließt der Fachunterricht mit Beginn einer großen Pause, geht ihr sofort auf die Pausenhöfe, ohne vorher eure Klassenräume aufzusuchen. Die Taschen nehmt ihr mit auf den Hof. Wer seine Tasche auf dem Hof
abstellt, muss sie „im Auge“ behalten. Die Schule haftet nicht dafür.
2.10 Das Rauchen ist auf dem ganzen Schulgelände – natürlich auch auf den
Toiletten - verboten.
2.11 Auf den Schulhöfen dürft ihr mit Softbällen spielen. Weil bei uns nicht das
Recht des Stärkeren gilt, sind Raufereien – gleich welcher Art – verboten.
Radfahren und Schneeballwerfen auf dem Schulgelände sind gefährlich und deshalb dort verboten.
2.12 Grundsätzlich dürft ihr während der Unterrichts- und Pausenzeit das
Schulgelände nicht verlassen, da ihr ansonsten nicht versichert seid.
Eine Ausnahmeerlaubnis kann euch der Klassenlehrer geben.
Schülern anderer Schulen ist das Betreten der Schule nur mit besonderer
Erlaubnis gestattet.
2.13 Bei stärkerem Regen wird durch dreimaliges Klingeln Regenpause ange-
kündigt. In diesem Fall könnt ihr im unteren Flurbereich bleiben.
3 Hausrecht
Auf dem Schulgrundstück und im Schulgebäude üben der Schulleiter oder dessen Vertreter das Hausrecht aus. Jeder unterrichtende oder aufsichtführende Lehrer vertritt in seinem Bereich den Schulleiter in der Ausübung des Hausrechts. Sind weder der Schulleiter noch eine Lehrperson anwesend, steht die Ausübung des Hausrechts dem Hausmeister zu.
4 Erkrankungen und Beurlaubungen
4.1 Bei Erkrankungen während der Unterrichtszeit müsst ihr Euch beim
Klassenlehrer bzw. seinem Vertreter abmelden. Unter Umständen
könnt ihr in diesem Fall von den Eltern abgeholt werden oder mit einem
Taxi auf eigene Kosten nach Hause bzw. zum Arzt gefahren werden. Für
jede Fehlstunde ist am nächsten Tag eine Entschuldigung vorzulegen.
Schulgesetz NRW, §43, Abs.2:Schulversäumnis
„Ist ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren
zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrich-
tigen die Eltern die Schule unverzüglich und teilen schriftlich den Grund für das
Schulversäumnis mit.
Bei begründetem Zweifel, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen
versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest
und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten
einholen.“
4.2 Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann euch aus wichtigen Gründen
auf Antrag der Eltern vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme
an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien.
Die entsprechenden Anträge, u.U. mit einem ärztlichen Attest, müssen
eine Woche vor dem erbetenen Urlaub dem Schulleiter vorgelegt werden.
Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien können nur in
nachweislich dringenden Fällen durch den Schulleiter ausgesprochen
werden.
5 Unfallanzeige
Unfälle im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und auf dem Schulweg
sind sofort im Sekretariat zu melden. Es muss eine Unfallanzeige aufge-
nommen werden, die binnen 3 Tagen eingereicht sein muss.
6 Verhalten bei Feueralarm
Bei Feuer- oder Katastrophenalarm beachtet ihr bitte:
a) Ruhe bewahren!
b) Fenster schließen!
c) Klasse unter Leitung des Lehrers ohne Taschen zügig verlassen!
d) Türen schließen!
e) Den nächst gelegenen Ausgang benutzen!
f) Bei der Unterrichtsgruppe bleiben, da der Lehrer die Vollzähligkeit
feststellen muss!
7 Ordnungsmaßnahmen
Ordnungsmaßnahmen dienen einer geordneten Unterrichts- und
Erziehungsarbeit sowie dem Schutz von beteiligten Personen und Sachen.
Leider gibt es immer wieder Uneinsichtige unter euch. Deshalb gelten
folgende Maßnahmen:
a) Benachrichtigung der Eltern (evt. Haftbarmachung), Schulgesetz §53
b) Brief an die Eltern mit Androhung weitergehender Maßnahmen
c) Einberufung der Klassen- bzw. Lehrerkonferenz, sie beschließt u.a.
- den schriftlichen Verweis (KK)
- die Überweisung in eine parallele Klasse (LK)
- den vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht (KK)
- die Androhung der Entlassung von der Schule (LK)
- die Entlassung von der Schule (LK)
Hoffentlich erweist sich Abschnitt 7 als überflüssig, so dass wir alle einen harmonischen Schulalltag erleben können.
Schulkonferenz
der Max-Planck-Realschule Köln, im Mai 2006