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Rettungssanitäter-Ausbildung

Die Grundlage im Rettungsdienst


Nach den Vorgaben des Bund-Länder-Ausschusses Rettungswesen vom 20.09.1977 ist die Rettungssanitäter/ Rettungshelfer-Ausbildung die Voraussetzung, um aktiv im Rettungsdienst mitarbeiten zu können. Die Ausbildung ist damit für alle Personen geeignet, die sich ehren- oder hauptamtlich im Rettungsdienst engagieren wollen.
Aufnahmebedingungen:
- Mindestalter 17 Jahre
- Sie müssen mindestens einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung vorweisen.
- Sie benötigen ein ärztliches Attest, welches ihre physische und psychische Eignung für den
- Rettungsdienst  bestätigt (nicht älter als 3 Monate),

Die 520-Stunden-Ausbildung gliedert sich in folgende Abschnitte:

1. Teil:

160 Stunden Theorie

_ Anatomie & Physiologie
_ Krankheitslehre
_ Spezielle Notfallmedizin
_ Rettungsdienst-Organisation & Einsatztechnik
_ Gesetzeskunde
_ Grundlagen der Hygiene & Desinfektion
_ Funkgrundlagen im Rettungsdienst

2. Teil:

160 Stunden Klinikpraktikum (möglichst in den Abteilungen Notfallaufnahme und Intensivstation)

3. Teil:

160 Stunden Rettungswachenpraktikum

4. Teil:

40 Stunden Abschlusslehrgang  

Die Ausbildung zum Rettungsassistenten


Rettungsassistenten führen qualifizierte lebensrettende Maßnahmen zur Wiederherstellung, Stabilisierung und Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen eines Notfallpatienten durch. Sie arbeiten dabei eigenverantwortlich, wenn kein Notarzt zur Verfügung steht, und als Partner des Notarztes.
Die Vollzeitausbildung zum Rettungsassistenten gliedert sich in folgende Abschnitte:
1. Theoretischer Teil:

- 200 Stunden allgemeine medizinische Grundlagen
- 200 Stunden allgemeine Notfallmedizin
- 170 Stunden spezielle Notfallmedizin
- 140 Stunden Organisation und Einsatztechnik
- 60 Stunden Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde
- 10 Stunden Einführung in die theoretische und praktische Tätigkeit im Krankenhaus

Innerhalb der ersten sechs Monate ist ein dreiwöchiges Rettungswachenpraktikum zu absolvieren.


Darüber hinaus beinhaltet die Vollzeitausbildung zum Rettungsassistenten zwischen den einzelnen Unterrichtsblöcken Praktika-Anteile im Krankenhaus. Diese sollten möglichst auf den nachfolgenden Stationen abgeleistet werden:

- 60 Stunden allgemeine Pflegestation
- 60 Stunden Ambulanz/Notaufnahme
- 180 Stunden OP/Anästhesie
- 120 Stunden Intensivstation/Wachstation

Während des 1. Teils der Ausbildung finden Exkursionen zu einer Rettungsleitstelle, zum Rettungshubschrauber und zu weiteren mit dem Rettungsdienst eng zusammen arbeitenden Organisationen, sowie die Teilnahme an einer Sektion in der Pathologie (fakultativ) statt.

2. Teil auf einer Lehrrettungswache:


- 1 Jahr, bzw. 1600 Stunden Praktikum an einer Lehrrettungswache als
Rettungsassistenten-Anwärter (Jahrespraktikant).

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