login   anmelden   
 
Ja   nein   

Inventar:

Das Inventar sichert gegenüber dem Unternehmen, eventuellen Geldgebern und Finanzbehörden, dass die in der Bilanz enthaltenen Informationen der Wahrheit entsprechen. Das Inventar bildet die Grundlagen eines ordnungsgemäßen Jahresabschlusses. Es ist ein genaues und ausführliches Bestandsverzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens.

Das Inventar ist gem. § 240 Abs. 1 HGB von jedem Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres aufzustellen.

Homepage Erstellung und Pflege: Superweb Homepage-Erstellung