Kosten- und Leistungsrechnung
Jede zugelassene Pflegeeinrichtung muss eine Kosten- und Leistungsrechnung führen.
Man sollte daraus leicht ermitteln können, welche Kosten zu welchem Betriebszweig gehört.
Die Erstellung der Leistungsnachweise sollte nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches erfolgen. (siehe Buch 11 des Sozialgesetzbuch Kapitel 8)