Offene Selbstverletzung:
Unter offener Selbstverletzung versteht man, wenn jemand sich selber körperliche Schmerzen zufügt, die zunächst nicht in suizidaler Absicht geschehen. Am häufigsten kommt es zu selbstzugefügten Schnittverletzungen mit Messern, Rasierklingen, Scherben oder anderen Gegenständen. Auch Selbstverbrennungen sowie Kratz- und Schürf-wunden fallen unter diese Bezeichnung. Manchmal wird die Haut auch mit einem Reinigungsmittel oder anderen Chemikalien verletzt, oder es wird auf der Haut eine brennende Zigarette ausgedrückt. Prinzipiell kann es auch vorkommen, dass sich jemand zum Beispiel Blut abzapft und in einen lebensgefährlichen Zustand kommt. Mit dem Verlauf der Erkrankung werden die Verletzungen schlimmer und das Verhalten zwanghafter, das bedeutet, dass ein "SVV'ler" sein Verhalten nicht mehr kontrollieren kann. Oft verletzt sich jemand in einem Zustand der Depersonalisation oder einem anderem dissoziativen Zustand, wie etwa in Zuständen des Gefühls der inneren Leere, nach Alpträumen, bei Schlaflosigkeit, inneren Spannungen und im depressiven Zustand.
Sporadisch findet man auch vor der Verletzung Medikamenten-, Drogen-, oder Alkoholmissbrauch.