ein kennenlernen
am 22.10.2006 schickt checkerfuzzi dann dieses 2. schreiben an die feinen herren:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 11. Oktober 2006 um 13:00 Uhr kündigte ich gemäß Ihren AGB § 2 Absatz 3 meine am 04.10.06 geschlossene Testmitgliedschaft fristgerecht.
Da dies innerhalb der von Ihnen in Ihren AGBs genannten Widerrufsfrist von 14 Tagen geschah, wunderte ich mich umso mehr, als ich am selben Tag um 16:49 Uhr Ihre Rückantwort erhielt, diese sei erloschen.
Da dies im Widerspruch zu Ihren AGBs steht, ich ordentlich und fristgerecht meine Testmitgliedschaft gekündigt habe und ich nicht weiter interessiert bin an einer „Mitgliedschaft“ Ihres Services, werde ich auf Mahnungen Ihrerseits, wie ich sie am 20. Oktober 2006 erhielt nicht weiter eingehen.
Nach Rücksprache mit meinem Rechtsbeistand, sind die entsprechenden Klauseln in den AGB als überraschend im Sinne des § 305c BGB anzusehen und damit unwirksam. Eine Zahlungsverpflichtung meinerseits besteht also nicht.
!!!Somit werde ich auf kein weiteres Schreiben ihrerseits reagieren!!!
Falls Sie es dennoch wagen sollten, mich weiter (in welcher Form auch immer) zu belästigen, werde ich weitere rechtliche Schritte gegen Sie und Ihr Unternehmen einleiten und mich u.a. auf § 263 Absatz 3 STGB beziehen und die Angelegenheit an meinen Anwalt übergeben.
Hochachtungsvoll,
Laura T.
daraufhin schwirrt die 2. mahnung auf dem elektronischen postweg ein, ohne natürlich in irgendeiner form auf dieses schreiben einzugehen.
parallel trifft eine sms (!!) ein, die sich im tonfall mehr als vergriffen hat.
"...die sind ja echt mutig, diese trottel!", denkt checkerfuzzi so bei sich und grinst...