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Abs.1;Allgemeine Gesetze zum Jugendschmutz:

§1:Ein Junge der das 14.Lebensjahr erreicht hat,ist berechtigt ein Mädchen mit ins Bett zu nehmen und sie heiß und innig zu lieben.


§2:Ein Mädchen unter 10 darf nicht geküsst werden.

§3:Zunge rausstrecken wird mit 10 Küssen bestraft.

§4:Beim langen Küssen legt das Mädchen den Kopf
in den Nacken.

§5:Beim Küssen liegt der Kopf des Mädchen im Arm
des Jungen.

§6:Ein einfacher Kuss dauert 5-20,ein
Freundschaftskuss dauert 20-50 und ein
leidenschaftlicher Kuss dauert 50-100 Sekunden.

§7:Küsse dürfen erzwungen werden.

§8:Beim Küssen ist jeder Widerstand zwecklos.

§9:Lass dich in jeder Situation küssen.

§10:Spannen wird mit einem Arschtritt bestraft.

§11:Wenn ein Junge ein Mädchen liebt,muss er sie
anmachen und nicht andersherum!

§12:Küsst ein Mädchen einen Jungen mit
geschlossenen Augen so liebt sie ihn.

§13:Ein Kuss darf ein seltenes Geschenk sein.

§14:Auf Partys sind 10 Küsse minnimum.

§15: Das werfen mit Gegenständen wird mit 5 Zungen-
küssen bestraft.

§16:Beim Zungenkuss sollte kein Kaugummi gekaut
werden.

§17:Ein Mädchen mit blauen Augen oder roten Haaren
muss bei der Begrüßung geküsst werden.

§18:Ein Junge der ein Mädchen schlägt darf 10 Tage
kein Mädchen mehr küssen.

§19:Mädchen die pfeifen wollen geküsst werden!

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