Abs.1;Allgemeine Gesetze zum Jugendschmutz:
§1:Ein Junge der das 14.Lebensjahr erreicht hat,ist berechtigt ein Mädchen mit ins Bett zu nehmen und sie heiß und innig zu lieben.
§2:Ein Mädchen unter 10 darf nicht geküsst werden.
§3:Zunge rausstrecken wird mit 10 Küssen bestraft.
§4:Beim langen Küssen legt das Mädchen den Kopf
in den Nacken.
§5:Beim Küssen liegt der Kopf des Mädchen im Arm
des Jungen.
§6:Ein einfacher Kuss dauert 5-20,ein
Freundschaftskuss dauert 20-50 und ein
leidenschaftlicher Kuss dauert 50-100 Sekunden.
§7:Küsse dürfen erzwungen werden.
§8:Beim Küssen ist jeder Widerstand zwecklos.
§9:Lass dich in jeder Situation küssen.
§10:Spannen wird mit einem Arschtritt bestraft.
§11:Wenn ein Junge ein Mädchen liebt,muss er sie
anmachen und nicht andersherum!
§12:Küsst ein Mädchen einen Jungen mit
geschlossenen Augen so liebt sie ihn.
§13:Ein Kuss darf ein seltenes Geschenk sein.
§14:Auf Partys sind 10 Küsse minnimum.
§15: Das werfen mit Gegenständen wird mit 5 Zungen-
küssen bestraft.
§16:Beim Zungenkuss sollte kein Kaugummi gekaut
werden.
§17:Ein Mädchen mit blauen Augen oder roten Haaren
muss bei der Begrüßung geküsst werden.
§18:Ein Junge der ein Mädchen schlägt darf 10 Tage
kein Mädchen mehr küssen.
§19:Mädchen die pfeifen wollen geküsst werden!