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Abs.3;Ebenfalls wichtige Jugendschmutzparagraphen

§49:Sagt ein Mädchen eine Zahl zwischen eins und
25,darf ein Junge ein Körperteil von ihr
betasten.

§50:Ein Mädchen auszuspannen ist verboten und wird
mit einer Woche Ignorierung bestraft.Außerdem
darf der jenige im Krankenhaus nicht besucht
werden.

§51:Wenn ein Mädchen ihre Zunge über ihre Lippen
streift,ist sie geil.

§52:Zieht ein Mädchen einem Jungen die Schnür-
senkel auf,darf er ihr unter den Rock,bzw.in
die Hose fassen.

§53:Zieht ein Mädchen einem Jungen die Brille aus
bzw.kneift sie ihn,so darf er mit ihr eine
Stunde machen was er will!

§54:Am Stöhnen des Mädchen erkennt man ihre
Gefühle.

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