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laserpointer klasse 3

Ein Laserpointer wird vor allem als optischer Zeigestab für Präsentationen oder Vorträge benutzt. Es gibt ihn in verschiedenen Ausführungen, wie zum Beispiel mit roten, blauen oder grünen Licht. Auch die Stärke des Lichtstrahls kann erheblich variieren. Doch nicht jeder nutzt einen Laser marker zur Unterstützung eines Vortrags. Insbesondere unter Kindern und Jugendlichen erfreut sich der Laserstrahl großer Beliebtheit. Doch immer wieder hört man davon, dass etwa Piloten durch einen laserzielvorrichtung gewehr geblendet wurden. Aufgrund der dadurch möglichen Gefahren, stellt sich die Frage, ob es in Deutschland überhaupt erlaubt ist ein solches Gerät zu besitzen. Kann darüber hinaus das Blenden einer Person ein strafbares Verhalten darstellen?

Darf man in Deutschland einen Laserpointer besitzen?
In Deutschland ist der Besitz von einem Laserpointer erlaubt. Dabei spielt es auch keine Rolle welcher Leistungsklasse der Laser marker angehört. Voraussetzung ist nur, dass das Gerät im privaten Bereich genutzt wird und Dritte nicht zu Schaden kommen.

Davon zu trennen ist die Frage, ob laserpointer klasse 3 aller Klassen in Deutschland gekauft werden können. Dies ist zu verneinen. Denn nach § 4 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte darf ein Produkt nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es so beschaffen ist, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung Sicherheit und Gesundheit von Verwendern oder Dritten nicht gefährdet werden. Kann eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden, ist der Verkauf des Produkts in Deutschland verboten. Dies gilt für alle Laserpointer, die eine höhere Leistung als 1mW besitzen, also für die Klassen 3R bis 4. Demnach darf in Deutschland nur mit Lasermarkern der Klassen 1 bis 2M gehandelt werden.

Kann der Missbrauch mit Laser marker strafbar sein?

Zwar ist der Verkauf von Laserpointern der Klassen 3R bis 4 in Deutschland verboten. Dennoch ist es möglich über das Ausland an solch starke Laser marker heranzukommen. Dies ist an sich auch zulässig. Kommt es jedoch zu einer Verletzung am Auge oder der Haut, kann dies eine Körperverletzung darstellen und zivilrechtliche Ansprüche sowie ein Strafverfahren nach sich ziehen.

Zudem ist es strikt untersagt Piloten, aber auch LKW- und PKW-Fahrer sowie Lokführer mit Lasermarkern zu blenden. Wer dies absichtlich tut, kann sich wegen gefährlichen Eingriffs in den Luft-,Straßen- bzw. Schienenverkehr strafbar machen (§§ 315, 315b StGB).

Ich würde sagen: Verstand einschalten! Die Frage, ob ich jemanden mit einem grüne laserpointer kaufen blenden darf, erübrigt sich dann vielleicht. Es gibt Leute, die ihr Fahrzeug nur mit Mühe und Not auf einer 3-spurigen Autobahn bei 100 km/h in der Spur halten können. Wenn ihr die auch noch blendet.



Darf ich jemanden mit einem Schraubenzieher oder Messer verletzen? Eigentlich nicht, dennoch kommt es aber hin und wieder vor. Deshalb Schraubenzieherkauf nur noch mit Waffenbesitzrechtskarte und auch den Verkauf von Plastikmessern verbieten? Leute, ich dachte immer, die Evolution geht voran, aber es sieht so aus, als schreitet sie rückwärts.

Die wichtigste Frage wäre eher: " Wer sammelt im Wald die ganzen Holzknüppel ein und schließt sie weg, bevor mich jemand damit verletzt? Fazit: Gute Besserung.

Wobei hier der Waffenrechtliche Aspekt völlig ausgelassen wird: Nach dem Waffenrecht sind Laserpointer (ungeachtet der Stärke) mit einer Montageeinrichtung verboten. Das geht aus dem Waffengesetz ganz klar hervor.


laserpointer klasse 3

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