login   anmelden   
 
Ja   nein   

Der Weg zum Angelschein (Sachsen)


Angel für Kinder unter 9 Jahren ?

Ja das geht,  das Kind darf einem volljährigem  Angler , der einen gültigen Fischereischein und Erlaubnisschein für das Gewässer besitzt Helfen.
Das Kind brauch keinen Fischereischein und keinen Erlaubnisschein.
Es darf aber auch keine eigene Angel benutzen, aber eine Angel des berechtigten Anglers auswerfen und den Drill durchführen.
Keinesfalls darf ein Kind unter 9 Jahren einen lebenden Fisch abködern, diesen betäuben oder töten.
Der Erwachsene Angelberechtigte hat Aufsichtspflicht und darf sich nicht vom Angelplatz entfernen.

Angeln ab dem 9. bis 16. Lebensjahr !

Ab dem 9. Lebensjahr muss der angehende Jugendliche einen Jugendfischereischein Absolvieren und einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer besitzen.
Er darf seine eigene Angelausrüstung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen benutzen, bis zu 2 Handangeln oder 1 Spinnangel oder eine Flugangel.
Trotzdem darf er nur unter Aufsicht eines erwachsenen Anglers, der einen gültigen Fischereischein besitzt, seine Angel auswerfen. Neu ist folgende Ausnahme:
Ist der Jugendliche seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Angelverein, kann er auch ohne die Aufsicht eines erwachsenen Anglers ihrem Hobby nachgehen.
Wenn der Erwachsene Angler selbst nicht angelt, braucht er auch keinen Erlaubnisschein für das zu beangelnde Gewässer zu Kaufen.

Angeln ab dem 16. Lebensjahr !


Jetzt ist es an der Zeit, er muss wie jeder andere erwachsene Angler  gültigen staatlichen Fischereischein und einen gültigen Erlaubnisschein für das Gewässer haben.
Der staatliche Fischereischein kann nur nach bestandener staatlicher Fischereiprüfung beantragt werden.
Ohne gültigen Fischereischein gibt es keine Erlaubnisscheine.

Kann ein Jugendlicher mit 14 Jahren allein ohne Aufsicht angeln?

Ja, aber nur nach bestandener staatlicher Fischereiprüfung. Er kann dann wie ein 16- Jähriger oder Erwachsener einen Fischereischein erhalten und mit diesem einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer erwerben.
Wird die Prüfung nicht bestanden, kann er, wenn er einen Jugendfischereischein und einen Erlaubnisschein besitzt, nur unter Aufsicht eines Erwachsenen angeln.

Wie komme ich zu einem Fischereischein und Erlaubnisschein?

Fischereischein

Dazu  musst du einen 30-stündigen Sachkundelehrgang zu den Sachgebieten:

- allgemeine Fischkunde
- spezielle Fischkunde
- Gewässerkunde
- Gerätekunde
- Gesetzeskunde

absolvieren und bestätigen lassen.
Nur die Lehrgänge der von der Fischereibehörde zugelassenen Ausbilder werden anerkannt.
Dazu musst du dich  rechtzeitig (ab dem 14. Lebensjahr) zu einem Lehrgang anmelden.

Erlaubnisschein:

Nur wenn du staatlichen Fischereischein besitze, kannst du beim Gewässereigentümer oder Pächter einen Erlaubnisschein erwerben. Fischereischein und Angelberechtigung musst du ständig beim Angeln mit dir führen.

Homepage Erstellung und Pflege: Superweb Homepage-Erstellung