alex33 am 16.05.2008 22:34
LOL?!
dann leg mal los was du so für Gesetze ranholen kannst :D weißt du wer ich überhaupt bin und was du da hier machst?^^ Das sind Drohungen und Beleidigungen:
Zitat StGB, Seite 84, 14. Abshcnitt "Beleidigung":
"StGB § 185 Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und,
wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis
zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Reicht das? ^^
Das beste ist, das du dich nicht weiter hier lustig machst und wider deiner normalen Tätigkeit nachgehst.