Kindesmisshandlung
Kindesmisshandlung kann verstanden werden als eine nicht zufällige, bewusste oder unbewusste, gewaltsame, psychische oder physische Schädigung, die in Familien oder Institutionen (beispielsweise Kindergärten, Schulen, Heimen) geschieht, die zu Verletzungen, Entwicklungshemmungen oder sogar zum Tod führt und die das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht!!!!!
Ganz klar wird in dieser Definition deutlich, welche Formen die Gewalt gegen Kinder annehmen kann: Körperliche und seelische Gewalt (Misshandlung), Vernachlässigung des Kindes und sexuelle Gewalt.
Sehr oft spielt sich diese Gewalt unbemerkt ab, wenn in Familien oder Einrichtungen Mädchen und Jungen von Erwachsenen Unrecht getan wird. Wichtig ist dabei, dass das seelische Quälen und Vernachlässigen, egal ob vom Erwachsenen bewußt oder unbewußt gemacht, den körperlichen Misshandlungen in keiner Weise nachstehen kann, es jedoch nicht selten sehr viel länger toleriert und verschwiegen wird.
Es gibt zwei Formen der Gewalt, die Misshandlung als aktive und die Vernachlässigung als passive Form. Wobei zu bedenken ist, das auch mehrere Formen gleichzeitig bei einem Kind vorkommen können.
Misshandlungen eines Kindes geschehen selten zufällig. Sehr oft wird die verantwortliche erwachsene Person wiederholt gegen das Kind gewalttätig. Fast immer wird diese Gewalt innerhalb der Familie ausgeübt. Es soll für die Täter nicht als Entschuldigung dienen, aber nur zu oft sind diese Misshandlunge Ausdruck eigener Hilflosigkeit und Überforderung des Erwachsenem gegenüber dem Kind.