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Tipps zum Urheberrecht
Sonntag, 17. September 2006 00:05

Wer von uns Online-Poeten, kennt das nicht? Auf einer fremden Seite, vielleicht gar unter einem fremdem Namen prangt unser eigenes Gedicht, das da offenbar ganz ohne unser Wissen veröffentlicht wurde. Wenn dann das Gefühl der Verwunderung von dem der Wut abgelöst wird, fragt sich der eine oder andere: “Ja, dürfen die das denn, kann man da nicht was tun?” Ja, man kann. Hier stelle ich einige Tipps für Online-Poeten zum Thema Urheberrecht zusammen. Wer Fragen oder Ergänzungen hat, fühle sich frei, diese hier anzubringen.

Das Urhebergesetz (UrhG)
Das Urhebergesetz (UrhG) ist ein Gesetz zum Schutz der Rechte von Urhebern kreativer Werke, wozu auch Gedichte und Essays, nicht aber Briefe gehören. Jeder, der ein kreatives Werk geschaffen und dieses irgendwo im Netz veröffentlicht hat, ist demnach Urheber und genießt den Rechtsschutz, den das Urhebergesetz für ihn bereitstellt.

Das Gesetz besagt unter anderem, dass der Urheber bestimmt, ob und in welcher Form sein kreatives Werk veröffentlicht werden darf [12(1)] und dass er ein Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft hat [13(1)]. Das heißt zu Deutsch, dass sich jeder, der euer Gedicht irgendwo veröffentlicht hat, selbst wenn er euren und nicht seinen Namen darunter schreibt, erst einmal strafbar macht, wenn er euch nicht vorher um Erlaubnis gebeten hat und ihr diese erteilt habt. Schreibt er dann auch noch seinen eigenen Namen drunter, plagiiert er also euer Werk, macht er sich doppelt strafbar, ganz davon abgesehen, dass das auch höchst unmoralisch ist. Einen Rechtsverstoß dieser Art könnt ihr also zur Anzeige bringen.

Nicht, dass ihr das jetzt falsch versteht. Jeder, der euer Gedicht privat kopiert, einem Freund per E-Mail schickt oder zu hause auf sein Klopapier druckt, darf das natürlich sowieso schon tun und macht sich auch nicht strafbar, wenn er euch vorher nicht um Erlaubnis bittet. Der rechtliche Schutz beläuft sich auf die öffentliche Nutzung. Wenn ihr euer Gedicht also unveröffentlicht in der Schublade bewahrt habt, ist das Ganze eh hinfällig.

Zitate und Quellenangaben
Ein weit verbreiteter Irrglaube besagt, es sei okay, fremde Werke zu veröffentlichten, wenn man nur gescheite Quellenangaben macht. Dass dem nicht so ohne weiteres so ist, sollte aus dem vorhergehenden Absatz deutlich geworden sein. Für Verwirrung sorgt vermutlich Artikel 63 UrhG, der die Nutzungsbeschränkung unter der Prämisse, dass Quellenangaben gemacht werden, aufzuheben scheint. Das tut er auch, jedoch gilt das nur für ganz bestimmte Sonderfälle, die man genau kennen sollte, z.B. für Zitate.

Zitate [§51] dürfen in einem “durch den Zweck gebotenen Umfang” veröffentlicht werden, z.B. in eigenständigen wissenschaftlichen oder kreativen Sprachwerken. Wenn ihr z.B. eine längere Interpretation schreibt oder eine Buchbesprechung oder aber ein eigenes Gedicht, in dem ihr auf ein geschütztes Werk anspielt, so dürft ihr das, wenn [!] ihr gescheite Quellenangaben macht. Ohne Quellenangabe kein Zitat und ohne Zweck schon gar nicht.

Dauer und Schutz
Jedes kreative Werk eines Zeitgenossen, egal ob es in einem Printmedium oder im Internet, ob es von einem namhaften Autoren oder von Mausi und Pinki auf ihrer Knuddelshomepage veröffentlicht wurde, ist durch das Urhebergesetz geschütz, steht also unter dem “Copyright” seines Urhebers. Wann das Copyright verlischt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich, normalerweise gilt es bis zu 70 Jahre nach dem Tod seines Verfassers [§64]. Wurde ein Werk pseudonym veröffentlicht, gilt das Copyright bis zu 70 Jahre nach der Veröffentlichung [§66].
Maßnahmen bei Verstoß
Jeder Inhaber, Administrator oder Anbieter einer deutschen Website hat die Pflicht, ein Impressum (oder gleichwertige Kontaktmöglichkeiten) auf seiner Seite anzubringen, so dass er im Falle von Rechtsverstößen erreichbar ist. Sucht also zunächst einmal nach Kontaktdaten. Habt ihr welche gefunden, wendet euch an die Verantwortlichen. Weist sie auf den Rechtsverstoß hin, gebt die Stelle an und am besten auch die Referenz auf das UrhG und bittet sie, den Text entweder von der Seite zu nehmen oder in eine Form zu überführen, die euch angemessen erscheint, z.B. mit eurem Copyright-Symbol darunter. (Was genau getan werden soll, entscheidet ihr.) Setzt am besten auch eine Frist, bis zu der das Ganze geschehen sein soll. Reagiert der Verantwortlich nicht, wendet euch an die nächst höhere Instanz oder laßt von einem Anwalt eine Abmahnung schicken. (An der Abmahnung verdient übrigens nur euer Anwalt und nicht ihr.)

Falls es zu Streitigkeiten kommen sollte, kann es von Vorteil sein, wenn ihr von der rechtswidrigen Veröffentlichung einen Screenshot habt. Dazu installiert ihr entweder ein kostenloses Programm oder nutzt die Print-Taste auf eurem Rechner. Falls ihr dann eine E-Mail schickt, laßt euch den Empfang bestätigen, bei einem Fax hebt das Protokoll auf.


Falls es zu Streitigkeiten kommen sollte, kann es von Vorteil sein, wenn ihr von der rechtswidrigen Veröffentlichung einen Screenshot habt. Dazu installiert ihr entweder ein kostenloses Programm oder nutzt die Print-Taste auf eurem Rechner. Falls ihr dann eine E-Mail schickt, laßt euch den Empfang bestätigen, bei einem Fax hebt das Protokoll auf.

Solltet ihr auf einer Seite tatsächlich kein Impressum finden, was ebenfalls rechtswidrig wäre, könnt ihr über einen Unix-Rechner eine Whois-Abfrage machen. Wenn euch kein Unix-Rechner zur Verfügung steht, könnt ihr eine solche Abfrage auch über folgenden Web-Client machen: http://www.gulli.com/tools/whois/. Dort gebt ihr einfach die Domain z.B. “gedichte.com” ein und klickt auf go.

Urheberschaft beweisen
Es kann unter Umständen dazu kommen, dass ihr eure Urheberschaft beweisen müßt. Das könnt ihr auf verschiedene Wege tun. Am einfachsten ist es, wenn ihr beweist, dass ihr der/die Erste ward, der/die das Gedicht veröffentlicht hat. Dabei hilft euch jede Veröffentlichung mit Zeitstempel, z.B. ein Eintrag in einem öffentlichen, nicht von euch administrierten Forum, ein Cache oder ein Screenshot mit Datum. Falls ihr mit einem Text öfter im Netz vertreten seid, kann auch Gewicht haben, dass ihr als Urheber öfter genannt seid, als bpsw. der Plagiator. (Deshalb ist es vielleicht überhaupt sinnvoll, auch dafür zu sorgen, dass das so bleibt.) Außerdem könnt ihr Zeugen bereitstellen, die für euch aussagen. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, schickt sein Gedicht in einem versiegelten Umschlag per Einschreiben an sich selbst. Der Brief bekommt dann einen amtlichen Zeitstempel bei der Post. Zuhause öffnet ihr ihn nicht. Erst wenn es um die Wurst geht, also ihr in echter Bedrängnis seid, eure Urheberschaft beweisen zu müssen, öffnet ihr den Brief unter Zeugen.

Lizenzen
Wenn ihr z.B. wie ich, den Open Access Gedanken unterstützt, und die kostenlose, öffentliche Zugänglichkeit eurer kreativen Werke sicher stellen wollt, könnt ihr nach §31 UrhG allgemeine oder spezielle Nutzungsrechte, sogenannte Lizenzen oder Commons aussprechen. Auf Creative Commons könnt ihr euch rechtlich wasserdichte Lizenzen zusammenbasteln oder ihr denkt euch selbst was aus, nur juristisch wasserdicht muß es eben sein. Ich erlaube z.B. generell die Veröffentlichung meiner Gedichte, sofern einige Bedingungen eingehalten werden, wie z.B. die Nennung meines Namens. Ihr könnt über Lizenzen aber auch eure Vergütung bei Print-Veröffentlichungen regeln, denn auch darauf habt ihr laut UrhG ein Recht [§32(1)].

Wie finde ich Rechtsverstöße?
Den einen macht nicht heißt, was er nicht weiß, den anderen schon. Falls ihr euch sicher seid, dass es euch egal ist, was mit euren Texten im Netz passiert, könnt ihr diesen Abschnitt außer Acht lassen. Für alle anderen hat sich folgende Methode bewährt:

Da man davon ausgehen kann, dass die poetischen Verse eines Gedichtes relativ einmalig sind, nehmt ihr einfach eine charakteristische Zeile aus eurem Gedicht (nicht den Titel) und gebt ihn in Gänsefüßchen, “ein Vers aus meinem Gedicht”, bei Google oder MSN oder einer anderen Suchmaschine ein. Die Suche liefert euch dann alle von der Maschine indizierten Seiten, auf der sich diese Zeile in genau der Form befindet. Die Ergebnisse könnt ihr euch dann genauer angucken.

und sonst?
Die Erfahrung hat gezeigt, dass Privatleute ganz unterschiedlich reagieren, wenn sie auf Rechtsverstöße angesprochen werden. Die einen argumentieren unsinnig oder beschimpfen euch, die anderen erzählen, sie hätten nichts davon gewußt. Wie dem auch sei, ich halte es für wichtig, sie trotzdem über das Urhebergesetz aufzuklären und darauf hinzuweisen, dass es auch für Veröffentlichungen im Internet gilt. Provider oder sonstige Anbieter kennen sich mit den rechtlichen Grundlagen eigentlich genug aus und reagieren meist sehr schnell.

Letztlich bleibt zu sagen, dass es in den wenigsten Fällen ein Zeichen von erhabener Kunst ist, wenn ein Gedicht rechtswidrig veröffentlicht wird. Es zeugt meist nur von der Ahnungslosigkeit der Verantwortlichen. Also keine falschen Hoffnungen, ihr Sprachgenies!  

© Claude LeVampyre

http://abgedichtet.org

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