Aufgaben des Vorstandes...!!!
Aufgaben und Arbeitsweise des Vorstands und der Geschäftsstelle
1. Im Rahmen seiner Tätigkeit hat der Vorstand die Aufgaben:
*
Repräsentation des Gesamtverbandes (d.h. der Deutschen Sportjugend als Jugendverband im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes) nach innen und außen,
*
zielorientiertes und systematisches politisches Lobbying,
*
Entwickeln und Fortschreiben zeitgemäßer Konzepte zu Führung, Struktur und Unternehmenskultur,
*
Vorantreiben prioritärer strategischer Verbandsziele der Deutschen Sportjugend,
*
Rückkopplung von Entscheiden an die Basis sowie an weitere wichtige gesellschaftliche Anspruchsgruppen,
*
Erfolgskontrolle der Geschäftsstelle.
2. Für die Erfüllung seiner Aufgaben nimmt der Vorstand in Anspruch:
a) die Arbeit der dsj-Geschäftsstelle, die folgende Aufgaben wahrnimmt:
*
Entwickeln strategischer Verbandskonzepte und strategischer Kooperationen
*
Umsetzen einer zielorientierten Unternehmenskultur
*
Betreiben des Marketings der dsj
*
Etablierung und Fortentwicklung von Wissensmanagement
*
Einrichtung und Durchführung von operativem Controlling
*
Einrichten und Umsetzen von Qualitätsmanagement
*
Anpassen der Geschäftsstellenstruktur und der MitarbeiterInnen-Qualifikation an die sich wandelnden Anforderungen
* Allgemeine operative Dienstleistungsarbeiten
b) Die Arbeitsergebnisse von Fachtagungen mit den Mitgliedsorganisationen; diese können vom Vorstand jederzeit einberufen und durchgeführt werden.
c) Die Zuarbeit von Beiräten, Arbeitsgruppen und/ oder sachverständigen Einzelpersonen oder Gremien; diese werden vom Vorstand für die Erledigung zugewiesener Aufgaben oder für die Dauer der Amtszeit des Vorstands berufen.