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Bis zur Schließung durch die Nationalsozialisten war das Eldorado einer der zentralen Schwulen-Treffpunkte
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Vorgeschichte und Ideologie der Nationalsozialisten
Bis zur so genannten Machtergreifung durch die Nationalsozialisten im Jahr 1933 war Berlin eine Stadt mit vielen schwulen und lesbischen Kneipen, Nachtklubs und Cabarets. Es gab auch eine Reihe von Travestie-Bars, in denen sich heterosexuelle wie schwule Touristen durch Darbietungen von Frauendarstellern unterhalten ließen. Auch in den anderen großen deutschen Städten wie z. B. Köln und Hamburg gab es eine lebhafte Homosexuellenszene. Seit dem 19. Jahrhundert existierte eine bedeutsame Homosexuellenbewegung. Doch die Fortschritte in der Emanzipation der Freunde, wie sich Schwule damals meist nannten, wurden bald durch den Aufstieg der NSDAP endgültig zunichte gemacht, nachdem bereits in den Jahrzehnten zuvor die juristische Verfolgung homosexueller Männer in Deutschland stark zugenommen hatten.
Die Partei-Ideologen der NSDAP vertraten die Ansicht, dass Homosexualität inkompatibel mit dem Nationalsozialismus sei, weil Lesben und Schwule sich nicht fortpflanzten und somit an der Reproduktion der „Herrenrasse“ nicht teilnahmen.
Ernst Röhm, der mit der SA die NSDAP paramilitärisch aufgerüstet und damit wesentlich zu deren Etablierung als Regierungspartei beigetragen hatte, war mehr oder weniger „offen“ homosexuell und verkehrte bekanntermaßen in Stricher-Kreisen. Ähnlich taten es einige andere hohe Führer seiner Organisation wie zum Beispiel Edmund Heines.
Adolf Hitler, der behauptete, bis 1934 nichts davon gewusst zu haben, schützte seinen Duzfreund so lange, wie dieser ihm nützlich war. Als Ernst Röhm jedoch Reformen forderte, ließ er ihn zusammen mit vielen anderen ehemaligen Parteigenossen nicht nur fallen, sondern in der „Nacht der langen Messer“ vom 30. Juni zum 1. Juli 1934 ermorden. Als ein Vorwand für diese Aktion wurde nun die Homosexualität Röhms und vieler seiner „Mitstreiter“ angeführt, um die tatsächlichen Hintergründe zu verschleiern. So heißt es schon im Prager Tagblatt vom 1. Juli 1934: „Den Putsch sucht Göring psychologisch aus Röhms homosexueller Veranlagung zu erklären. Er habe sich infolge seiner unglücklichen Veranlagung auf ein Gebiet treiben lassen, das für ihn verhängnisvoll werden sollte. Vielleicht habe er sich gerade durch seine Veranlagung dazu verführen lassen, sich mit solchen Männern zu umgeben, die ihm einredeten, er sei der starke Mann Deutschlands.“Im Gefolge gab es die ersten, mit großem propangadistischen Aufwand betriebenen Kampagnen gegen Homosexuelle. Am 1. Januar 1935 schrieb das Pariser Tagblatt: „Von einem bekannten Wissenschaftler gehen uns die nachfolgenden Ausführungen zu, die sich mit den letzten Vorgängen in Deutschland unter einem besonderen Aspekt beschäftigen. Seit einigen Wochen erhalte ich mündliche und schriftliche Berichte, aus denen hervorgeht, dass unter den homosexuell veranlagten Personen Deutschlands eine schwere Panik ausgebrochen ist. Sie gleicht ungefähr dem panischen Schrecken, der sich der deutschen Juden nach dem 1. April 1934, dem Boykottage, bemächtigte. Diese Angstzustände der Homosexuellen begannen bereits an dem blutigen 30. Juni 1934, […] doch das wahre Entsetzen hat sie erst seit der Nacht vom 8. bis 9. Dezember gepackt, in der viele Hunderte von ihnen in den Wirtschaften, in denen sie sich treffen, von der geheimen Staatspolizei überrascht, gefangen genommen und direkt in Konzentrationslager verbracht wurden, wo man sie mit wüsten Beschimpfungen und Misshandlungen empfing.“Dies alles führte zur am 28. Juni 1935 beschlossenen und am 1. September in Kraft getretenen erheblichen Verschärfung des § 175 des Strafgesetzbuches. Eine Strafbarkeit für Frauen wurde erwogen, aber wieder verworfen.Die Zahl der Männer, welche wegen homosexueller Vergehen verurteilt wurden, stieg ab 1935 rapide an bis zum Kriegsbeginn 1939. Häufig wurden sie nach Verbüßung der ihnen verhängten Gefängnisstrafe, manchmal aber auch, ohne dass sie gerichtlich verurteilt worden waren, von der Gestapo in Konzentrationslager verschleppt. Sie mussten dort den Rosa Winkel tragen, ein Abzeichen, das sie im Lager als Homosexuelle kennzeichnete.
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Verfolgung
Kurz nach der „Säuberung“ von 1934 wurde ein Sonderdezernat der Gestapo gebildet, um Listen von schwulen Einzelpersonen anzulegen. 1936 schuf der Reichsführer-SS Heinrich Himmler die Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung.
Himmler hatte Röhm, der argumentiert hatte, die Vorwürfe der Homosexualität gegen ihn stammten von Juden, zunächst unterstützt. Aber nach der Säuberungsaktion wurde der Status der SS und Himmlers durch Hitler aufgewertet, und er wurde sehr aktiv in der Unterdrückung der Schwulen, die er in einer Geheimrede am 18. Februar 1937 als „anormales Leben“ brandmarkte. Im „Erlass des Führers zur Reinhaltung von SS und Polizei" vom 15. November 1941 ordnete Hitler, ganz im Sinne Himmlers, die Todesstrafe für homosexuelle Betätigung durch Angehörige von SS und Polizei an. Himmler forderte seinerseits in einem Befehl vom 7. März 1942 an die maßgeblichen Einheiten und Ausbildungseinrichtungen, es sei „darauf hinzuweisen, dass alle Angehörigen der SS und Polizei Vorkämpfer im Kampfe um die Ausrottung der Homosexualität im deutschen Volke“ sein müssten.
Hitler sah Homosexualität als ein „entartetes“ Verhalten, das die Leistungsfähigkeit des Staates und den männlichen Charakter des deutschen Volkes bedrohe. Schwule Männer wurden als „Volksfeinde“ denunziert. Man beschuldigte sie, die öffentliche Moral zu zerrütten und die Geburtenrate in Deutschland zu gefährden. Hunderttausende schwule Männer wurden durch den NS-Staat erfasst und verfolgt. Man versuchte, deutsche Schwule, die nach Ansicht des Nationalsozialismus ja Teil der „Herrenrasse“ waren, in die sexuelle und soziale Konformität zu zwingen. Schwule, die sich nicht anpassten und ihre sexuelle Orientierung wechselten, sollten in Konzentrationslager geschickt werden, um sie durch Arbeit umzuerziehen oder zu vernichten.
Die nationalsozialistische Verfolgung schwuler Männer vollzog sich primär über die 1935 erfolgte entgrenzende Verschärfung des Paragraphen 175 des Reichsstrafgesetzbuches (RStGB). Im Gegensatz zur preußisch-kaiserlichen Version aus dem 19. Jahrhundert, die nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts „beischlafähnliche Handlungen“ für eine Strafbarkeit voraussetzte, reichten nach dem Willen der NS-Gesetzgebung bereits „begehrliche Blicke“ für eine Strafverfolgung. Im „Dritten Reich“ wurden über 100.000 Männer polizeilich erfasst (Rosa Listen), 50.000 Urteile ergingen aufgrund von §§ 175 und 175a RStGB, eine unbekannte Zahl wurde in psychiatrische Anstalten überwiesen. Hunderte schwuler Männer wurden auf gerichtliche Anordnung hin kastriert. Einige, die unter diesen Gesetzen verfolgt wurden, haben sich selbst jedoch nicht als Schwule identifiziert. Solche antihomosexuellen Gesetze waren in der westlichen Welt weit verbreitet, so dass viele Schwule sich bis in die 1970er Jahre, als zahlreiche dieser Gesetze widerrufen wurden, nicht sicher genug fühlen konnten, um ihre Geschichte zu erzählen. Zudem galten die Paragraphen 175 und 175a in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR nach der Befreiung vom Nationalsozialismus fort (unverändert in der BRD bis 1969, mit gewissen Modifikationen in der DDR bis 1957).
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Homosexuelle Männer in Konzentrationslagern
Die Schätzungen hinsichtlich der Zahl der schwulen Männer, die während der Zeit des Nationalsozialismus in Konzentrationslagern ihr Leben lassen mussten, variieren erheblich. Die wohl verlässlichsten Zahlen stammen bis heute von Rüdiger Lautmann, der eine Zahl von 10.000 bis 15.000 in Konzentrationslager verschleppte homosexuelle Männer schätzte, von denen etwa 53 % ums Leben kamen. Der Grund für z.T. erheblich darüber hinausgehende Schätzungen liegt u. a. darin, dass nicht ermittelbar ist, wie viele aus anderen Gründen ermordete Menschen homosexuell waren: Juden, Sinti und Roma usw.
Als Beispiel einer gezielten Mordaktion sei an die Ermordung von rund 200 homosexuellen Männern erinnert, die im Zeitraum Juli bis September 1942 im Außenlager Klinkerwerk des KZ Sachsenhausen stattfand. Ziel des NS-Regimes waren indes vorgeblich „Umerziehungsmaßnahmen“, um den Geschlechtstrieb von Schwulen in Richtung einer heterosexuellen Betätigung zu verändern (z. B. zwangsweise Besuche von KZ-Bordellen, wobei das Verhalten der Männer durch SS-Offiziere beobachtet wurde). Dokumentiert sind darüber hinaus – nicht nur aus Konzentrationslagern – zwangsweise, jedoch angeblich „freiwillig beantragte“ Kastrationen. Ebenso wurden zahlreiche medizinische Menschenversuche durchgeführt, um die Ursachen von männlicher Homosexualität zu ergründen (z. B. operative Einpflanzung einer „künstlichen Sexualdrüse“, dies auch nach zuvor durchgeführter Kastration u. v. a. m.) und nach Möglichkeit endgültig zu eliminieren. Zudem wurden Schwule ebenso wie andere Verfolgte für von vorneherein tödlich angelegte „medizinische Experimente“ von KZ-Ärzten herangezogen, z. B. in Hinblick auf die Untersuchung der Übertragung der Erreger von Infektionskrankheiten. Unter anderem unternahm der dänische Arzt Carl Værnet im KZ Buchenwald Versuche, Häftlinge von ihrer Homosexualität zu „heilen“.
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