Ordnungswidrig im Pflegebereich und des Handelsgesetzbuches handelt...
...wer als Mitglied vertretungsberechtigter Organe oder des Aufsichtrates einer Pflegeeinrichtung, die Kapitalgesellschaft ist, bei der Aufstellung oder Festellung des Jahresabschlusses entgegen der vorgeschriebenen Form oder Inhalt.
Festgehalten ist das alles im § 8 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Handelgesetzbuches.